Körperschaftsteuer; Abgabe der Erklärung

Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sich die Geschäftsleitung oder der Sitz in Deutschland befindet. Das sind zum Beispiel:
    • Kapitalgesellschaften
      • Aktiengesellschaften
      • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
      • Unternehmergesellschaften
    • Genossenschaften
    • Vereine
    • Stiftungen
    • nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sowie
    • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie etwa Wirtschaftsbetriebe der Gemeinden
  • steuerpflichtig sind sämtliche Einkünfte
  • Geschäftsleitung ist der Ort, an dem die maßgeblichen Unternehmensentscheidungen fallen
  • den Sitz des Unternehmens legen die Gesellschafter und Gesellschafterinnen im Gesellschaftsvertrag fest
  • ausländische Gesellschaften müssen nur für ihre inländischen Einkünfte Körperschaftsteuer zahlen

Verfahrensablauf

Die Körperschaftsteuererklärung und dazugehörige Unterlagen und Anlagen müssen Sie elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln: 

  • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet. 
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wählen Sie den Menüpunkt "Körperschaftsteuer" und lassen Sie sich vom Programm durch das Verfahren leiten.
  • Nach Eingabe aller Daten können Sie die Körperschaftsteuererklärung über "Mein ELSTER" elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln.
  • Nach Prüfung Ihrer Körperschaftsteuererklärung erhalten Sie einen Bescheid über
    • die festgesetzte Höhe der Körperschaftsteuer sowie
    • eine Zahlungsaufforderung (Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren) oder Informationen zu einer Guthabenauszahlung.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Wenn Sie bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung steuerlich nicht beraten werden:

  • Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres

Wenn ein Steuerberatungsbüro die Körperschaftsteuererklärung erstellt:

  • Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag im Monat Februar des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • elektronisch übermittelte Körperschaftsteuererklärung mit erforderlichen Anlagen
    • Unterlagen zur Gewinnermittlung wie zum Beispiel
    • Bilanz
    • Gewinn- und Verlustrechnung
    • gegebenenfalls weitere Erklärungen wie zum Beispiel eine Umsatz- oder Gewerbesteuererklärung 

Online-Verfahren

  • ELSTER – Ihr Online-Finanzamt

    ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine barrierefreie, medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Unternehmen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsbehelf

Einspruch

Stand:26.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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