Videoprogrammanbieter und Video-on-Demand-Anbieter; Meldung für Filmabgabe

Wenn Sie als Videoprogrammanbieter oder Video-on-Demand-Anbieter Kinofilme verwerten, müssen Sie Ihre monatlichen Nettoumsätze sowie unter Umständen Ihren Kinofilmanteil melden. Ab einem bestimmten Umsatz müssen Sie eine Filmabgabe zahlen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Filmabgabe müssen zahlen:

  • Videoprogrammanbieter mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Lizenzrechteinhaber in Deutschland
    • Filme über 58 Minuten Laufzeit
    • auf Bildträgern wie DVD oder Blu-ray Disc

durch Vermietung oder Weiterverkauf verwerten und

    • die einen Vorjahresnettoumsatz aus der Verwertung von Kinofilmen über 500.000 EUR sowie
    • mindestens 2 Prozent ihres abgabepflichtigen Gesamtumsatzes aus Kinofilmen erzielt haben
  • Video-on-Demand-Anbieter beziehungsweise Videoabrufdienste mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Lizenzrechteinhaber in Deutschland zu gewerblichen Zwecken hergestellte Kinofilme
    • per Streaming im Internet oder über andere Plattformen und Kanäle gegen Entgelt oder Werbefinanzierung verwerten und
    • die einen Vorjahresnettoumsatz aus der Verwertung von Kinofilmen von über 500.000 EUR erzielt haben
  • Für Inhaber von Lizenzrechten ohne Sitz oder Niederlassung im Inland gilt dies entsprechend für Angebote von deutschsprachigen VoD-Angeboten in Bezug auf in Deutschland erzielte Umsätze.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Umsatzzahlen zur Berechnung der Filmabgabe online der Filmförderungsanstalt melden.

  • Registrieren Sie sich im Online-Portal Filmabgabe der FFA. Folgende Informationen müssen Sie bei der Registrierung angeben:
    • Name und Rechtsform Ihrer Firma
    • Name der Betreiberin oder des Betreibers
    • Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
    • Name und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers beziehungsweise des Anbieters
    • Startdatum der Tätigkeit als Anbieter
  • Die FFA schickt Ihnen per Post
    • Ihre Anbieternummer und
    • Ihr Passwort für das Online-Portal.

Mit diesem Brief erhalten Sie auch weiteres Informationsmaterial zur Filmabgabe.

  • In der Regel besprechen Sie in einem Telefonat die weiteren Verfahrensabläufe und Abgabentatbestände mit der FFA. In diesem Telefonat haben Sie auch die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
  • Loggen Sie sich im Online-Portal Filmabgabe ein und übermitteln hierüber monatlich Ihre abgabepflichtigen Nettoumsätze an die FFA.
  • Sie erhalten keine Rechnung oder Gebührenbescheide, da es sich um eine öffentlichrechtliche Abgabe handelt.
  • Auf Wunsch erhalten Sie nach Eingang Ihrer Meldung einen monatlichen Festsetzungsbescheid. Erteilen Sie der FFA ein SEPA-Lastschriftmandat oder bezahlen Sie Ihre Filmabgabe per Überweisung.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Anmeldung oder Registrierung bei der FFA:

  • Anbieter, die von der FFA angeschrieben wurden:  Sie müssen in der Regel innerhalb von 3 Wochen die Fragen beantworten.
  • Anbieter, die sich bei der FFA gemeldet haben: Sie erhalten in der Regel eine Frist von 2 bis 3 Wochen, um Ihre Unterlagen zu prüfen und die ersten Meldungen zusammenzustellen.

Meldung und Zahlung der Filmabgabe:

  • Meldung der Umsatzzahlen: monatlich, jeweils zum 10. des Folgemonats
  • Zahlung der Filmabgabe: monatlich, jeweils zum 10. des Folgemonats

Bearbeitungsdauer

Vergabe der Anbieternummer bei Anmeldung beziehungsweise Registrierung (1 bis 2 Tage)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Anmeldung oder Registrierung bei der FFA müssen Sie einreichen:

    • Handelsregisterauszug

    Zur Berechnung der Filmabgabe müssen Sie der FFA melden:

    • monatlicher Nettoumsatz aus der Verwertung von abgabepflichtigen Filmen beziehungsweise Kinofilmen
    • nur für Videoprogrammanbieter: Meldung des jährlichen Kinofilmanteils am Umsatz

Online-Verfahren

  • Online-Meldung zur Filmabgabe

    Unternehmen, die Kinofilme verwerten können sich auf dem Portal registrieren und anmelden, um ihre Filmanmeldung online zu übermitteln.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten für die Anmeldung und Registrierung bei der FFA sowie für die Meldung von Umsätzen zur Berechnung der Filmabgabe an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (1 Monat) gegen den Festsetzungsbescheid
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage gegen Widerspruchsbescheide vor dem Verwaltungsgericht

Stand:03.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.