Existenzgründung, Aufbau und Führung-Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Unternehmen müssen Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), Abgaben und Gebühren (z. B. Verwaltungsgebühren, Abfallgebühren) zahlen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie besondere Steuerpflichten.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
-
Abfallgebühren; Zahlung
Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.
-
Abzugsteuer; Beantragung einer Entlastung
Wenn Sie eine Entlastung von der deutschen Abzugsteuer erhalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
-
Alkoholsteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum steuerfreien Verwenden
Wenn Sie Alkohol steuerfrei verwenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
-
Alkoholsteuer; Beantragung einer Erstattung, eines Erlasses oder einer Vergütung
Wenn Sie Alkoholerzeugnisse nachgewiesenermaßen versteuert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkoholsteuer erhalten.
-
Alkoholsteuer; Bezahlung
Wenn Sie Alkohol oder alkoholhaltige Waren herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkoholsteuer bezahlen.
-
Alkoholsteuer; Zahlung für Abfindungsalkohol
Wenn Sie Alkohol in sogenannten Abfindungsbrennereien herstellen, müssen Sie Alkoholsteuer bezahlen.
-
Alkopopsteuer; Beantragung einer Steuerentlastung für Alkopops
Wenn Sie Alkopops nachgewiesenermaßen versteuert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkopopsteuer erhalten.
-
Alkopopsteuer; Zahlung
Wenn Sie Alkopops herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkopopsteuer und zusätzlich Alkoholsteuer bezahlen.
-
Ausgleichsabgabe; Bezahlung
Arbeitgeber sind verpflichtet, in bestimmtem Umfang Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
-
Bergbau; Erhebung der Feldes- und Förderabgabe
Für die Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen werden in der Regel Feldes- und Förderabgaben erhoben.
-
Fernsehveranstalter oder Programmvermarkter; Meldung für Filmabgabe
Wenn Sie als Fernsehveranstalter oder Programmvermarkter Kinofilme zeigen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Filmabgabe zahlen.
-
Feuerschutzsteuer; Anmeldung
Wenn Sie als Versicherer Entgelte für Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen erhalten, müssen Sie die Feuerschutzsteuer selbst errechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.
-
Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung
Wenn Sie gegen Arbeitsunfälle nicht gesetzlich versichert sind, können Sie eine freiwillige Versicherung beantragen. Die Versicherung können Sie jederzeit ändern oder kündigen.
-
Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, selbstständig oder freiberuflich tätig werden, müssen Sie das bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
-
Gewerbesteuer; Abgabe der Erklärung
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
-
Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
-
Import-One-Stop-Shop; Abgabe einer Steuerklärung bei Einfuhr von Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR
Wenn Sie als Unternehmer Waren mit einem Sachwert von bis zu EUR 150 in die EU einführen, können Sie die Umsätze daraus zentral mit dem Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) erklären und versteuern.
-
Kaffeesteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum Umgang mit unversteuertem Kaffee
Wenn Sie Umgang mit unversteuertem Kaffee haben oder kaffeehaltige Waren damit herstellen, benötigen Sie dafür in vielen Fällen eine Erlaubnis.
-
Kaffeesteuer; Beantragung einer Erstattung, eines Erlasses oder einer Vergütung
Wenn Sie Kaffee oder kaffeehaltige Waren nachweislich versteuert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Kaffeesteuer erhalten.
-
Kaffeesteuer; Bezahlung
Wenn Sie gewerblichen Umgang mit Kaffee oder kaffeehaltigen Waren haben, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kaffeesteuer bezahlen.
-
Kinobetreiber; Meldung für Filmabgabe
Wenn Sie in Ihrem Kino Filme zeigen, müssen Sie Ihren Umsatz- und Besucherzahlen melden und ab einem bestimmten Umsatz eine Filmabgabe bezahlen.
-
Konzessionsabgabe; Zahlung
Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.
-
Körperschaftsteuer; Abgabe der Erklärung
Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.
-
Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
-
Marktgebühren; Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
-
Rundfunkbeitrag; Anmeldung für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls müssen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Die Höhe des Beitrags hängt dabei von der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge ab.
-
Steuererklärung; Elektronische Übermittlung
Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen) können elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden.
-
Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
-
Umsatzsteuer; Abgabe einer Umsatzsteuererklärung über die Beförderung von Personen mit im Inland nicht zugelassenen Kraftomnibussen
Wenn Sie als Unternehmen mit Kraftomnibussen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, Personen über die Grenzen an deutschen Seehäfen oder über die Grenze zur Schweiz befördern, müssen Sie Umsatzsteuer bezahlen.
-
Umsatzsteuer; Abgabe einer zusammenfassenden Meldung
Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedsstaaten ausführen, müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung abgeben.
-
Umsatzsteuer; Beantragung der Befreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten für internationale Organisation oder deren Mitglied
Als internationale Organisation können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befreien lassen.
-
Umsatzsteuer; Beantragung einer Erstattung als internationale Organisation oder deren Mitglied
Als internationale Organisation sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.
-
Umsatzsteuer; Beantragung einer Erstattung durch Reisende aus einem Nicht-EU-Staat
Reisende aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei in Deutschland einkaufen.
-
Umsatzsteuer; Beantragung einer unverbindlichen Auskunft bei der Zollverwaltung
Wenn Sie nicht sicher sind, in welcher Höhe Sie für Lieferungen oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb eines Gegenstands Umsatzsteuer bezahlen müssen, können Sie eine unverbindliche Auskunft dazu beantragen.
-
Umsatzsteuer; Voranmeldung
Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.
-
Versicherungsteuer; Anmeldung
Wenn Sie Versicherungsentgelte erhalten, müssen Sie die Versicherungsteuer selbst berechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.
-
Videoprogrammanbieter und Video-on-Demand-Anbieter; Meldung für Filmabgabe
Wenn Sie als Videoprogrammanbieter oder Video-on-Demand-Anbieter Kinofilme verwerten, müssen Sie Ihre monatlichen Nettoumsätze sowie unter Umständen Ihren Kinofilmanteil melden. Ab einem bestimmten Umsatz müssen Sie eine Filmabgabe zahlen.