Landwirtschaft; Beantragung einer Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
In den benachteiligten Gebieten erhalten Landwirte zum Ausgleich der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Ausgleichszulage für Einkommensnachteile aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- eigenverantwortliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im benachteiligten Gebiet
- mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF)
- Einhaltung der Bestimmungen zu Cross Compliance
Verfahrensablauf
Anträge können jährlich in der Regel bei dem für den Betriebssitz zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen mit dem Mehrfachantrag im Antragszeitraum Mitte März bis Mitte Mai gestellt werden.
Fristen
Anträge können jährlich im Antragszeitraum von Mitte März bis Mitte Mai gestellt werden.
Weiterführende Links
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Ausgleichszulage
Hintergrundinformationen, Abgrenzungskriterien für die benachteiligten Gebiete, Übersicht benachteiligter Gebiete in Bayern (Karte), usw.
Stand:03.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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