Programmfüllender Dokumentarfilm; Beantragung einer Förderung für die Stoffentwicklung

Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Anträge stellen können:

  • Regisseurinnen und Regisseure, sofern sie bereits einen programmfüllenden Dokumentarfilm von mindestens 79 Minuten Länge vorweisen können, der im Kino, auf Festivals oder im Fernsehen ausgewertet wurde.

weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen eine Produktionsfirma für Ihr Projekt gewonnen haben und dies mit einer entsprechenden Absichtserklärung nachweisen können.

Oder

Wenn Sie das Projekt selbst finanzieren, benötigen Sie keine Produktionsfirma. In dem Fall ist eine unabhängige Dramaturgin oder ein unabhängiger Dramaturg erforderlich, die oder der Ihr Projekt unterstützt. Dies müssen Sie mit einer entsprechenden Absichtserklärung belegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular online aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Über die Anträge entscheidet die BKM auf Empfehlung der unabhängigen "Jury Dokumentarfilm" (Stoffentwicklungs- und Produktionsförderung für Dokumentarfilmvorhaben).
  • Sie bekommen vom BKM einen Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Die Filmförderanstalt (FFA) übernimmt die administrative Abwicklung der Förderung.
  • Nach Abschluss der Stoffentwicklung muss die "Jury Dokumentarfilm" das Ergebnis der Förderung abnehmen.
  • Sie müssen die BKM in regelmäßigen Abständen über den weiteren Produktionsprozess informieren.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie einen Verwendungsnachweis abgeben.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.

Antragstellung:

  • vor Projektbeginn

Nachweis über Verwendung der Mittel:

  • innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

Bearbeitungsdauer

8 bis 10 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei Antragstellung einreichen:

    • Synopsis, maximal eine DIN A4-Seite
    • aussagekräftige Projektskizze mit Darstellung
      • möglicher Handlungsstränge sowie Protagonistinnen und Protagonisten,
      • erster Ideen zum visuellen und dramaturgischen Konzept und
      • Zielsetzung der Stoffentwicklungsförderung (etwa 10 Seiten)
    • Darstellung des zeitlichen Rahmens für das geplante Vorhaben
    • Realisierungskonzept nach Abschluss der Stoffentwicklung
    • Vita beziehungsweise Filmografie
      • der Regisseurin oder des Regisseurs,
      • der Produzentin oder des Produzenten sowie
      • der dramaturgischen Beraterin oder des dramaturgischen Beraters
    • Absichtserklärung
      • einer Produzentin oder eines Produzenten mit einer sogenannten Producer’s Note  oder
      • einer externen dramaturgischen Beraterin beziehungsweise eines externen dramaturgischen Beraters mit kurzer Einschätzung des Projekts
    • gegebenenfalls weitere Interessensbekundungen Dritter wie zum Beispiel Sender oder Verleiher
    • detaillierte Kostenaufstellung, aufgeschlüsselt nach:
      • Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener Höhe
      • Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
      • Kosten für Recherche und Archiv
      • Reisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehen
      • Übersetzungskosten
      • Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
      • Honorar für dramaturgische Beratung
      • Kosten für die Erstellung von Konzepten und Materialien für Marketing und Auswertung
    • Erklärung über die Rechte am Stoff; gegebenenfalls müssen Sie auch Persönlichkeitsrechte oder Rechte an vorbestehenden Werken nachweisen
    • gegebenenfalls Erläuterung bei erneuter Einreichung sowie Sachstand zu erfolgten Einreichungen bei anderen Förderungen

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  •  Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stand:03.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

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Informationen

Für Sie zuständig

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