Flurneuordnung; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert und unterstützt mit der Flurneuordnung Projekte von Gemeinden und öffentlichen Planungsträgern, z. B. zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und zur Erhaltung und Gestaltung von Natur und Landschaft erhalten und gestaltet.
Beschreibung
Voraussetzungen
Zur Durchführung einer Flurneuordnung ist die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Dazu stellen Gemeinden oder Grundeigentümer einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Flurneuordnung gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Der Förderantrag ist beim örtlich zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen.
Bewilligung
Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Besondere Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Fristen
Die Anträge können frühestens ab Anordnung der Flurneuordnung und spätestens vor Beendigung durch Schlussfeststellung kontinuierlich gestellt werden.
Kosten
- Die Maßnahmen im Flurneuordnungsverfahren werden über öffentliche Förderungen, durch Kostenbeteiligungen anderer Träger und über Beiträge der Grundstückseigentümer (Teilnehmer) finanziert.
Stand:03.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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