Biomasseheizwerk und zugehöriges Wärmenetz; Beantragung einer Förderung

Mit dem Förderprogramm BioWärme Bayern unterstützt Bayern Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze.

Beschreibung

Voraussetzungen

Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag). Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
  • Ein Wärmespeicher ("Pufferspeicher") mit einem Mindestspeichervolumen von 30 Litern pro Kilowatt Nennwärmeleistung ist grundsätzlich zu installieren.
  • Der prognostizierte Jahresenergiebedarf und der Anteil des/r Biomassekessel(s) an der Jahreswärmeerzeugung muss plausibel nachgewiesen werden (z. B. durch ein Ingenieurbüro oder durch eine Energieberatung).
  • Bei der Antragstellung sind für 100 Prozent des prognostizierten Energieverkaufs (bezogen auf den im Rahmen dieses Projekts beabsichtigten Endausbau) Wärmelieferverträge oder -vorverträge vorzulegen.
  • Der/Die Biomassekessel muss/müssen kalkulatorisch gemäß Antragskonzept eine Auslastung von mindestens 1.500 Vollbetriebsstunden pro Jahr erreichen.
  • Die geförderte Anlage muss innerhalb Bayerns errichtet werden und muss an dem im Antrag benannten Standort mindestens acht Jahre nach der Inbetriebnahme zweckentsprechend betrieben werden (Zweckbindung).
  • Die Förderung eines energieeffizienten, zugehörigen Wärmenetzes setzt die Beantragung und Förderung eines Biomasseheizwerks nach der Richtlinie BioWärme Bayern voraus. Die Wärme muss dabei zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien, aus Abwärme im Sinne der Richtlinie BioWärme Bayern oder aus einer Kombination der genannten Quellen stammen.

 

Verfahrensablauf

  • Vor Antragstellung ist grundsätzlich eine Projektbesprechung mit dem Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ) erforderlich.
  • Die Antragsunterlagen können im Internet heruntergeladen werden (siehe “Weiterführende Links“).
  • Die Anträge sind beim TFZ einzureichen, das auch zuständig für die Bewilligung ist.
  • Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage eines vollständigen Förderantrags ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen bis zur Bewilligung zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzbeschreibung des Projekts

  • Energiebedarfskalkulation

  • Jahresdauerlinie

  • Kostenplan

  • Finanzierungsnachweise

  • Angaben zur Kostenstruktur und Wirtschaftlichkeit

  • Wärmeliefer(vor)verträge

  • Bauplan/Lageplan/Trassenverlauf

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsrechtliche Klage

Stand:22.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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