Europaangelegenheiten, internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei Maßnahmen in den Bereichen der Europaangelegenheiten, der internationalen Beziehungen Bayerns und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Voraussetzungen, die der Projektträger erfüllen muss:
- Organisation und innere Struktur des Zuwendungsempfängers müssen die Gewähr für den Erfolg des Vorhabens und
- eine sachgerechte, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel bieten, die der Art, dem Umfang und der Komplexität des Vorhabens entsprechen.
- Voraussetzungen, die das Vorhaben erfüllen muss:
- ein erhebliches staatliches Interesse an der geförderten Maßnahme, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann
- ein erhebliches europapolitisches, internationales oder entwicklungspolitisches Interesse an der Förderung im Einklang mit den Förderzwecken der Förderrichtlinie vom 20.12.2023.
- klar erkennbarer Bezug zu Bayern
- klar definierte, möglichst messbare Projektziele
- ausgeglichener Finanzierungsplan
- gesicherte Gesamtfinanzierung
- ein angemessenes Verhältnis von beantragter Zuwendung und zu erwartender Langzeit- und Breitenwirkung
- Projektziel im vorgesehenen Mittelrahmen und einer vorab definierten Laufzeit umsetzbar
- Projektziel soll sowohl im Zuwendungsverlauf als auch nachträglich eine Erfolgskontrolle ermöglichen.
Verfahrensablauf
Eine Zuwendung zur Projektförderung kann per unterschriebenem Antragsformular mit ausführlicher Begründung der geplanten Verwendung der Zuwendung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail in deutscher Sprache bei der Bayerischen Staatskanzlei (Abteilung C I Europaangelegenheiten und Internationales) oder über das bereitgestellte Online-Verfahren beantragt werden.
Die Verbescheidung erfolgt nach Prüfung durch die Bayerische Staatskanzlei.
Besondere Hinweise
Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Gefördert werden einzelne Vorhaben oder Programme (Projektförderung), institutionelle Förderungen sind ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bearbeitungsdauer
bis zu 2 Monate ab Antragsstellung
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:27.05.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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