Europaangelegenheiten, internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei Maßnahmen in den Bereichen der Europaangelegenheiten, der internationalen Beziehungen Bayerns und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Voraussetzungen, die der Projektträger erfüllen muss:
    • Organisation und innere Struktur des Zuwendungsempfängers müssen die Gewähr für den Erfolg des Vorhabens und
    • eine sachgerechte, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel bieten, die der Art, dem Umfang und der Komplexität des Vorhabens entsprechen.
       
  • Voraussetzungen, die das Vorhaben erfüllen muss:
    • ein erhebliches staatliches Interesse an der geförderten Maßnahme, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann
    • ein erhebliches europapolitisches, internationales oder entwicklungspolitisches Interesse an der Förderung im Einklang mit den Förderzwecken der Förderrichtlinie vom 20.12.2023.
    • klar erkennbarer Bezug zu Bayern
    • klar definierte, möglichst messbare Projektziele
    • ausgeglichener Finanzierungsplan
    • gesicherte Gesamtfinanzierung
    • ein angemessenes Verhältnis von beantragter Zuwendung und zu erwartender Langzeit- und Breitenwirkung
    • Projektziel im vorgesehenen Mittelrahmen und einer vorab definierten Laufzeit umsetzbar
    • Projektziel soll sowohl im Zuwendungsverlauf als auch nachträglich eine Erfolgskontrolle ermöglichen.

Verfahrensablauf

Eine Zuwendung zur Projektförderung kann per unterschriebenem Antragsformular mit ausführlicher Begründung der geplanten Verwendung der Zuwendung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail in deutscher Sprache bei der Bayerischen Staatskanzlei (Abteilung C I Europaangelegenheiten und Internationales) oder über das bereitgestellte Online-Verfahren beantragt werden.

Die Verbescheidung erfolgt nach Prüfung durch die Bayerische Staatskanzlei.

Besondere Hinweise

Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Gefördert werden einzelne Vorhaben oder Programme (Projektförderung), institutionelle Förderungen sind ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

bis zu 2 Monate ab Antragsstellung

Erforderliche Unterlagen

  • Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, diese beinhalten mindestens:

    • vollständige Angaben zum Antragsteller,
    • eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung,
    • eine Projektbeschreibung sowie die Darstellung der (möglichst messbaren) zu erwartenden Ergebnisse und Auswirkungen,
    • einen detaillierten, verbindlichen Finanzierungsplan, aus dem die Erbringung des Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben hervorgeht,
    • Angaben zum vorgesehenen Projektbeginn und zum voraussichtlichen Projektende
    • eine Erklärung, dass für die Durchführung desselben Vorhabens keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen werden, 
    • eine Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Projektförderung bei Auslandsprojekt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Finanzierungsplan - Anlage zum Förderantrag bei Projektförderung (04b)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Angaben für ODA-Meldung (04c)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Ziele und Indikatoren - Verlaufs- und Wirkungsmonitoring – „Soll-Ist-Vergleich“ (04d)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Erklärung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:27.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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