Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat fördert Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien sowie innovative Logistikkonzepte und  Einzelmaßnahmen zur Optimierung des (Schienen-)Güterverkehrs.

Beschreibung

Voraussetzungen

Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein.

Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen hinsichtlich des Antrages zu klären.

Verfahrensablauf

Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.

Fristen

keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Klage gegen beschränkende Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides

Stand:09.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Für Sie zuständig

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