Voraussetzungen
Sie können sich bewerben, wenn Ihr Verlag:
- unabhängig ist,
- seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat,
- seit mindestens 3 Jahren besteht und
- in den letzten 3 Jahren mindestens 4 Bücher pro Jahr von unterschiedlichen Autorinnen oder Autoren verlegt hat (Ausnahmen möglich),
- sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet,
- im letzten Jahr nicht mit einem Spitzenpreis des Deutschen Verlagspreises (Prämie in Höhe von 60.000 EUR) ausgezeichnet wurde
- in den letzten 2 aufeinander folgenden Jahren nicht mit einem Deutschen Verlagspreis ausgezeichnet wurde und
- sich durch herausragende Leistungen auszeichnet
Nicht bewerben können Sie sich als:
- reiner Bezahlverlag oder Selbstkostenverlag,
- Verlagszweig oder Imprint eines Konzerns, der mehr als 3 Millionen EUR Gesamtumsatz pro Jahr generiert.
-
Verlag in unmittelbarer wirtschaftlicher Abhängigkeit von anderen Institutionen wie
- Museen,
- Hochschulen,
- Literaturhäusern,
- Parteien,
- religiösen Institutionen, Berufsorganisationen oder Verbänden.
-
Verlag, dessen Verlagsprogramm ausschließlich aus Periodika besteht wie Zeitungen oder Zeitschriften oder aus
- Lexika,
- Registerproduktionen wie Adressbüchern oder Formularbüchern,
- Notenbüchern,
- Landkarten oder sonstigem kartographischen Material,
- Schulbüchern, Lern- und Lehrmedien.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich für die Teilnahme am Deutschen Verlagspreis online auf der Internetseite des Deutschen Verlagspreises bewerben.
- Gehen Sie auf die Webseite des Deutschen Verlagspreises, füllen Sie Ihr Bewerbungsformular online aus und schicken Sie es ab.
- Sie erhalten eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Die E-Mail enthält auch Ihre Bewerbungsnummer und ein PDF mit Ihren Angaben.
- Sie drucken das PDF aus und unterschreiben es.
- Drucken Sie auch alle weiteren geforderten Unterlagen aus. Sie finden diese Unterlagen unter dem Navigationslink Bewerbungsunterlagen auf der Internetseite des Deutschen Verlagspreises zum Download.
- Unterschreiben Sie alle Unterlagen und senden Sie diese per Post an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
- Das Erfordernis, die Unterlagen auszudrucken und zu unterschreiben, entfällt, wenn Sie sich im Online-Bewerbungsportal über „Elster – Mein Unternehmenskonto“ eingeloggt haben.
- Sie können außerdem weitere Unterlagen einreichen, die Ihre Bewerbung ergänzen. Laden Sie diese bitte möglichst auf dem Bewerbungsportal hoch. Sie müssen sich dafür mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.
- Sie können auch Buchexemplare per Post zur Ansicht einreichen.
- Sie werden von der BKM per E-Mail informiert, wenn Sie für den Preis ausgewählt wurden.
- Wenn Sie auch eine Prämie bekommen, erfolgt die Auszahlung im Anschluss an die Preisverleihung auf Ihr Geschäftskonto.
Wenn Sie das Geld verwenden, sollten Sie darauf achten, es nur für Ausgaben im Sinne Ihrer Selbstverpflichtungserklärung zu nutzen und eigenverantwortlich zu versteuern.
Sie haben keinen Anspruch auf Rücksendung der von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen. Wenn Sie freiwillig Buchexemplare zur Ansicht eingereicht haben, werden diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens einer gemeinnützigen Einrichtung gespendet.
Sie können der Spende innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Online-Bewerbungsfrist per E-Mail widersprechen.
Hinweis: Sie können sich auch nach der Antragstellung jederzeit in Ihr Benutzerkonto einloggen.
So können Sie zum Beispiel die Daten Ihres letzten Antrags einsehen, wenn Sie sich im nächsten Jahr erneut bewerben möchten.
Fristen
Der Verlagspreis wird jährlich verliehen. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Haushaltsmittel verfügbar sind. Die aktuellen Bewerbungsfristen können Sie der Internetseite des Deutschen Verlagspreises unter Termine entnehmen.