Kinoprogrammpreis; Bewerbung
Bewerben Sie sich mit Ihrem Kino für den Kinoprogrammpreis.
Beschreibung
Voraussetzungen
Bewerbungen können einreichen:
- Inhabende gewerblicher und ortsfester Kinos in Deutschland
Weitere Voraussetzungen:
- Anträge können für Filmtheater gestellt werden, die mindestens 275 Vorführungen und mindestens 9 Monate Spielbetrieb im vorangegangenen Jahr nachweisen können. Hierbei werden nur Vorführungen im Kino berücksichtigt (zum Beispiel keine Open-Air-Vorführungen).
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Bewerbung für einen Kinoprogrammpreis online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen.
Bewerbung online einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die Jury für den Kinoprogrammpreis berät über die eingereichten Bewerbungen. Die BKM entscheidet über die Auszeichnung auf Vorschlag der Jury.
- Die BKM verkündet die Auszeichnungen bei einer Preisverleihung
- Wenn Sie eine Auszeichnung erhalten, übernimmt das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Auszahlung und Abwicklung der Prämie.
Fristen
Die Bewerbungsfrist für den Kinoprogrammpreis ist auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) veröffentlicht. Anträge können an dem entsprechenden Tag bis 24 Uhr eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung der Bewerbung: etwa 6 Monate
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
- Online-Antrag
- lückenloser Spielplan
Sie können optional weitere Unterlagen online einreichen, die der Jury einen besseren Einblick in das Jahresprogramm des Kinos geben.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Stand:15.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt