OID-Register für Gesundheitswesen; Recherche nach Objekt-Identifikatoren

Sie können im öffentlich zugänglichen OID-Register (Objekt-Identifikatoren-Register) "Gesundheitswesen Deutschland " nach Objekten suchen, die durch eine OID gekennzeichnet sind und sich weitere Informationen anzeigen lassen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Sie können Sie im OID-Register "Gesundheitswesen Deutschland" nach OIDs suchen und sich Beschreibungen und Metadaten, die verantwortliche und antragstellende Organisation und gegebenenfalls die Kontakt- und antragstellende Person anzeigen lassen.

Für die Suche gehen Sie auf die Internetseite des OID-Registers. Die Suche kann alternativ über ein Suchfeld oder eine Baumstruktur erfolgen.  

Über ein Suchfeld können Sie gezielt nach Objekten mit einer OID oder Organisationen im Gesundheitswesen in Deutschland suchen, die eine OID erfolgreich beantragt haben:

  • Geben Sie hierzu im Freitextfeld den gewünschten Suchbegriff ein.
  • Ihnen wird eine Übersicht zutreffender Ergebnisse angezeigt.
  • Von der Übersicht aus gelangen Sie in die Detailansicht zu einer einzelnen ObjektIdentifikationsnummer (OID).
  • In der Detailansicht werden Ihnen Beschreibungen und Metadaten, die verantwortliche und antragstellende Organisation und gegebenenfalls die Kontakt und antragstellende Person zu einer OID angezeigt.

Alternativ können Sie in der Baumansicht des OID-Registers suchen:

  • Durch die Auswahl der "Baumansicht" können Sie sich die hierarchische Baumstruktur und die verschiedenen Objekttypen (Organisationen, Identifizierungsmechanismen, Kodiersysteme, Valuesets, Templates, Dokumente) anzeigen lassen.
  • Über jeden Punkt gelangen Sie in die Detailansicht zu einem einzelnen Objekt.
  • In der Detailansicht werden Ihnen Beschreibungen und Metadaten, die verantwortliche und antragstellende Organisation und gegebenenfalls die Kontakt und antragstellende Person zu einer OID angezeigt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Suchmaschine zeigt Ergebnisse nach wenigen Sekunden an.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Keine

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlagen

  • Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2005 (AZ Z25-133000/05)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Stand:20.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Gesundheit

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.