Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für berufsbildende Einrichtungen und sonstige Unterrichtsleistungen

Wenn Sie eine berufsbildende Einrichtung betreiben und auf Berufe oder Prüfungen vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbereiten, können Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung für Umsatzsteuerzwecke eine Bescheinigung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Erteilung der Bescheinigung setzt voraus, dass Sie ordnungsgemäß auf einen Beruf - hierzu gehört auch die Weiterbildung in einem Beruf - oder auf eine Prüfung vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbereiten.

Verfahrensablauf

Antragsformblätter sind bei der zuständigen Regierung erhältlich und unter "Formulare" abrufbar. Der Antrag ist bei der Regierung einzureichen, in deren Bereich die Maßnahmen ganz oder überwiegend durchgeführt werden.

Dem Antrag beizufügen sind die im Antragsformular genannten Unterlagen.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten. Die konkrete Feststellung, für welche Umsatzsteuerfestsetzungen eine für zurückliegende Zeiträume erteilte Bescheinigung bzw. deren Aufhebung von Bedeutung ist, trifft das im Einzelfall zuständige Finanzamt.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

Kosten

  • Es besteht ein Gebührenrahmen von 25 - 600 Euro.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:21.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.