Weinbau; Zahlung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds

Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Deutschland aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Deutsche Weinfondsabgabe.

Beschreibung

Voraussetzungen

Nutzungsberechtigung von Weinbergsflächen, sofern diese mehr als 10 Ar (= 1000 qm) umfassen.

Stand:25.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

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