Kirchensteuerabzugsmerkmal; Beantragung einer Auskunft durch Unternehmen
Wenn Ihr Unternehmen zum Abzug der Kirchensteuer verpflichtet ist, können Sie für Ihr Unternehmen eine Anfrage zum Kirchensteuerabzugsmerkmal stellen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anfragen können stellen:
- Kirchensteuerabzugsverpflichtete
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen Ihr Unternehmen auf dem BZSt-Online-Portal (BOP) registrieren.
- Sie müssen für Ihr Unternehmen einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen.
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Sie können eine Anfrage nach der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) einer natürlichen Person nur stellen, wenn
- deren IdNr unbekannt ist und
- Ihr Unternehmen potenziell Kapitalertragsteuer für diese Person einzubehalten hat.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Anfrage zur Ermittlung des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) über das BZSt-Online-Portal (BOP) stellen.
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Sie brauchen zuerst ein Zertifikat für das BOP.
- Rufen Sie dazu über die die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) den Antrag auf Registrierung online auf.
- Füllen Sie den Antrag online aus und drucken Sie ihn aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post an das BZSt.
- Das BZSt übermittelt Ihnen dann per Post eine Anleitung zur Aktivierung Ihres BOP-Kontos.
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Folgen Sie den Anweisungen und aktivieren Sie Ihr BOP-Konto auf dem BOP.
- Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
- Danach müssen Sie über das BOP einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen. Füllen Sie den Antrag online aus.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie per Post vom BZSt Ihre Zulassungsnummer. Diese brauchen Sie für die KiStAM-Anfrage.
- Sie können jetzt über das BOP KiStAM-Anfragen stellen. Wenn Ihnen die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der abzufragenden Person unbekannt ist, wählen Sie die kombinierte Anfrage „IdNr.-Recherche und KiStAM-Anfrage“ aus.
- Füllen Sie den Antrag online im BOP aus und versenden Sie ihn elektronisch über das BOP.
- Sie erhalten dann eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage über Ihr Postfach in Ihrem BOP-Konto.
Fristen
Für das Folgejahr maßgebliche Regelabfragen (§ 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 sowie Satz 1 EstG) sind im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober zu stellen. Andere Abfragen, wie Anlassabfragen, zum Beispiel bei Begründung der Geschäftsbeziehung, können jederzeit gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- für die Aktivierung des BOP-Kontos: 1 bis 3 Wochen
- für die Zulassung zum Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: 1 bis 2 Wochen
- für die Rückmeldung zur KiStAM-Anfrage: 1 bis max. 3 Tage
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen Nichtzulassung zum Verfahren
- finanzgerichtliche Klage
Stand:22.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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