Künstlersozialkasse; Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren
Wenn für Sie oder Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren beginnt, meldet die Künstlersozialkasse eigene offene Forderungen an.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Es wurde ein Insolvenzverfahren beim Insolvenz- oder Amtsgericht eröffnet.
- Sie sind mit Zahlungen an die KSK im Rückstand oder die KSK hat Forderungen für den Insolvenzzeitraum gegen Sie.
Verfahrensablauf
Sie müssen nicht handeln, da die KSK das Verfahren einleitet.
Die KSK meldet eigene Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an:
- Die KSK gibt den Grund und den Betrag der Forderung an.
- Die KSK fügt die Bescheide bei, aus denen sich die Forderung ergibt.
- In einem Prüfungstermin prüft der Insolvenzverwalter alle Forderungen. Die KSK überwacht, ob ihre Forderung in der Insolvenztabelle eingetragen wird.
- Die KSK kann die Höhe der Forderung nachträglich korrigieren.
Fristen
Bitte teilen Sie der KSK die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich mit.
Bearbeitungsdauer
- abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Wochen
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Stand:29.08.2022
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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