Künstlersozialkasse; Abgabe einer Stellungnahme bei Bußgeldverfahren
Sie sind bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichert oder abgabepflichtig und verstoßen gegen Ihre Pflichten? Dann kann die KSK eine Geldbuße verhängen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie
- sind bei der Künstlersozialkasse versichert oder betreiben ein abgabepflichtiges Unternehmen und
- haben sich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungswidrig verhalten.
Verfahrensablauf
So läuft das Bußgeldverfahren ab:
- Sie erhalten von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung darüber, dass
- Ihnen die KSK ein ordnungswidriges Verhalten vorwirft und
- Sie deshalb eine Geldbuße zahlen sollen.
- Sie können sich dazu innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist schriftlich äußern.
- Die KSK berücksichtigt Ihre schriftliche Stellungnahme bei der Entscheidung.
- Sofern sich zu Ihrem Schreiben Rückfragen ergeben oder Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht.
- Antworten Sie und reichen Sie die angeforderten Unterlagen innerhalb der in der Nachricht angegebenen Frist ein.
- Im Anschluss erhalten Sie über die Entscheidung der KSK einen Bescheid oder eine Mitteilung.
Fristen
Die Geldbuße und die Kosten sind spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu zahlen.
Bearbeitungsdauer
Durchschnittlich 10 bis 12 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen nur Unterlagen einreichen, wenn die Künstlersozialkasse Sie dazu auffordert.
Kosten
Für Versicherte und abgabepflichtige Unternehmen:
Gebühren: EUR 25,00 bis EUR 7.500,00
Auslagen: EUR 3,50
Rechtsbehelf
- Einspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.
Stand:29.08.2022
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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