Steuerliche Beauftragte; Beantragung der Bestellung
Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie gehört Ihrem Unternehmen an.
- Sie ist aufgrund ihrer betrieblichen Stellung und Kenntnisse zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten fähig und geeignet.
- Sie muss der Bestellung zustimmen.
Verfahrensablauf
Sie können die Bestellung von steuerlichen Beauftragten online sowie per Post oder Fax beantragen.
Wenn Sie die Bestellung online beantragen wollen:
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Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren.
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Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. Als Privatperson können Sie zur Anmeldung auch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre BundID verwenden.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto oder BundID-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig separat registrieren.
- Füllen Sie das Formular "Steuerliche Beauftragte" im Menüpunkt "Dienstleistungen" aus und senden Sie es ab.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung elektronisch zu.
Wenn Sie die Bestellung per Post oder Fax beantragen wollen:
- Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
- Laden Sie das Formular 3700a herunter. Die aktuelle Version finden Sie unter der Formular-ID 3700 (Bestellung steuerlicher Beauftragter / Betriebsleiter). Wählen Sie die Option "Steuerliche Beauftragte (§ 214 AO)". Anschließend werden Sie zum Formular 3700a weitergeleitet.
- Füllen Sie das Formular aus, unterschreiben Sie und die zu bestellende Person und senden Sie es an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Das Formular können Sie per Post beziehungsweise Fax versenden.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung per Post zu.
- In beiden Fällen muss sich die zu bestellende Person gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Online-Verfahren
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Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.
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Bestellung von steuerlichen Beauftragten online beantragen
Die Erfüllung der Steuerpflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Die Beantragung zur Bestellung einer oder eines steuerlichen Beauftragten oder eine Änderungsanzeige können Sie hier vornehmen.
Stand:17.06.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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