Steuerliche Beauftragte; Beantragung der Bestellung

Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie gehört Ihrem Unternehmen an.
  • Sie ist aufgrund ihrer betrieblichen Stellung und Kenntnisse zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten fähig und geeignet.
  • Sie muss der Bestellung zustimmen.

Verfahrensablauf

Sie können die Bestellung von steuerlichen Beauftragten online sowie per Post oder Fax beantragen.

Wenn Sie die Bestellung online beantragen wollen:

  • Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
    • Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren.
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. Als Privatperson können Sie zur Anmeldung auch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre BundID verwenden.
    • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto oder BundID-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig separat registrieren.
  • Füllen Sie das Formular "Steuerliche Beauftragte" im Menüpunkt "Dienstleistungen" aus und senden Sie es ab.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung elektronisch zu.

Wenn Sie die Bestellung per Post oder Fax beantragen wollen:

  • Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). 
  • Laden Sie das Formular 3700a herunter. Die aktuelle Version finden Sie unter der Formular-ID 3700 (Bestellung steuerlicher Beauftragter / Betriebsleiter). Wählen Sie die Option "Steuerliche Beauftragte (§ 214 AO)". Anschließend werden Sie zum Formular 3700a weitergeleitet.
  • Füllen Sie das Formular aus, unterschreiben Sie und die zu bestellende Person und senden Sie es an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Das Formular können Sie per Post beziehungsweise Fax versenden.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung per Post zu.
  • In beiden Fällen muss sich die zu bestellende Person gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Die erforderlichen Unterlagen hängen von dem Umfang Ihres Antrags ab.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Bestellung steuerliche Beauftragte
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Online-Verfahren

  • Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

    Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.

  • Bestellung von steuerlichen Beauftragten online beantragen

    Die Erfüllung der Steuerpflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Die Beantragung zur Bestellung einer oder eines steuerlichen Beauftragten oder eine Änderungsanzeige können Sie hier vornehmen.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Einspruch

Stand:17.06.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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