Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für kulturelle Einrichtungen

Wenn Sie eine kulturelle Einrichtung betreiben, können Sie für Umsatzsteuerzwecke eine Bescheinigung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Bescheinigung ist, dass durch die privaten Einrichtungen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt werden, wie von vergleichbaren staatlichen und kommunalen Einrichtungen.

Verfahrensablauf

Eine Bescheinigung kann auch für zurückliegende Zeiträume erteilt werden. Dabei ist § 171 Abs. 10 Abgabenordnung zu beachten. Die konkrete Feststellung, für welche Umsatzsteuerfestsetzungen die Bescheinigung bzw. deren Aufhebung von Bedeutung ist, trifft das im Einzelfall zuständige Finanzamt. 

Kosten

  • Es besteht ein Gebührenrahmen von 25,00 bis 600,00 EUR.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:12.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Für Sie zuständig

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