Künstlersozialkasse; Durchführung einer Betriebsprüfung

Sie haben Honorare an Selbstständige für publizistische oder künstlerische Leistungen gezahlt? Dann überprüft die Künstlersozialkasse (KSK) in Ihrem Betrieb die korrekte Meldung dieser Honorare.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihren Betrieb überprüfen, wenn er der Abgabepflicht unterliegt oder unterliegen könnte.

Verfahrensablauf

Die Betriebsprüfung der Künstlersozialkasse beginnt mit einer schriftlichen Prüfankündigung. Diese Ankündigung erhalten Sie per Post oder per E-Mail.

  • Nehmen Sie Kontakt mit dem Prüfer oder der Prüferin auf, um den weiteren Ablauf beziehungsweise den Termin zur Prüfung abzusprechen.
  • Suchen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie dem Prüfer oder der Prüferin wenn möglich bereits vorher Unterlagen, sofern Sie darum gebeten werden.
  • Halten Sie bei einer Vor-Ort-Prüfung alle Unterlagen bereit.
  • Beschaffen Sie gegebenenfalls auf Nachfrage weitere Belege und Nachweise.
  • Die Prüferin oder der Prüfer bespricht die Ergebnisse mit Ihnen.
  • Stimmen Sie den Ergebnissen zu oder erklären Sie, was aus Ihrer Sicht zu ändern ist.
  • Sobald das Ergebnis der Prüfung endgültig feststeht, erhalten Sie von der KSK einen Prüfbescheid.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Eine Vor-Ort-Prüfung dauert im Regelfall 1 bis 2 Arbeitstage. Bis zum Abschluss des Verfahrens vergehen je nach Aufwand 1 bis 6 Monate.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Aufzeichnungen über die zu meldenden Honorare
    • Eingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern
    • alle zum Rechnungswesen gehörenden Geschäftsbücher
    • Buchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)
    • Summen- und Saldenlisten
    • Sachkonten
    • Kontennachweise
    • Prüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehörden
    • gegebenenfalls fordert der Prüfer oder die Prüferin die Vorlage weiterer Unterlagen

Kosten

  • Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Prüfbescheid entnehmen
  • Klage vor dem Sozialgericht

Stand:29.08.2022

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
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  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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