Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer; Beantragung

Sie wollen ein Aufschubkonto nutzen, um Zahlungsaufschub beim Zoll abzuwickeln? Dafür benötigen Sie unter anderem eine Aufschub-BIN, mit der Sie sich elektronisch ausweisen können.

Beschreibung

Voraussetzungen

Zur Beantragung einer Aufschub-BIN benötigen Sie ein Aufschubkonto. 

Verfahrensablauf

Um einen Zahlungsaufschub ("Aufschubkonto") im IT-Verfahren ATLAS beantragen zu können, benötigen Sie für jedes unter einer EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) gespeicherte Aufschubkonto eine Aufschub-BIN. Diese können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen. 

Um die Aufschub-BIN schriftlich zu beantragen:

  • laden Sie das Formular 0873 über die Internetseite der Generalzolldirektion.
  •  Ausfüllanleitungen finden Sie beim Öffnen der jeweiligen Formularversion. 
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es. 
  • Den fertigen Antrag schicken Sie zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen per E-Mail (PDF-Dokument), mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion.

Um die Aufschub-BIN über die Internetseite des Zolls zu beantragen: 

  • Nutzen Sie den elektronischen Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN). 
  • Erfassen Sie alle erforderlichen Daten im Antrag.
  • Sichern Sie Zwischenstände Ihrer bereits erfassten Formulardaten gegebenenfalls als XML-Datei lokal auf Ihrem Rechner.
  • Übermitteln Sie die vollständigen Antragsdaten mit Hilfe der Funktion "Antrag abgeben" an die Generalzolldirektion.
  • Anschließend drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und schicken diesen per Post, per Telefax oder per E-Mail an die Generalzolldirektion.  

Fristen

Es gibt keine Fristen, die einzuhalten sind.  

Bearbeitungsdauer

  • 1 bis 2 Tage nach Eingang des unterschriebenen Antrags
  • Die Aufschub-BIN wird im Normalverfahren auf dem Postweg mit gegen unbefugtes Öffnen gesicherte Schreiben versandt, so dass die Postlaufzeit beachtet werden muss.
  • Sollte Dringlichkeit bestehen, kann mit einer Vollmacht die zuständige Stelle zu einer beschleunigten Bekanntgabe per E-Mail, Fax oder Telefon ermächtigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    In der Regel müssen Sie keine Unterlagen einreichen.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Aufschub-BIN Antrag (Formular 0873)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsbehelf

  • Einspruch

Stand:26.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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