Weinbau; Traubenerntemeldung und Weinerzeugungsmeldung (Hektarhöchstertragsregelung)
Als Winzerin oder Winzer, Genossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft, die Trauben oder Maische annimmt, sind Sie zur Meldung Ihrer Traubenernte und Weinerzeugung verpflichtet.
Beschreibung
Voraussetzungen
Traubenerntemeldung, Weinerzeugungsmeldung und Lieferantenverzeichnis:
- Meldepflichtig sind alle natürlichen oder juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse, deren Betrieb mindestens 10 Ar Rebfläche umfasst, oder die,
- unabhängig von der Größe der Rebfläche, ihre Ernte ganz oder teilweise, gleich in welcher Form, vermarkten.
Von der Meldepflicht ausgenommen sind die vollabliefernden Mitglieder von Erzeugerzusammenschlüssen oder Genossenschaften, der sie ihre gesamte Ernte abliefern.
Fristen
Abgabetermin für die Traubenerntemeldung: 15. Januar
bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim.
Stand:25.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
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