Statistik und Berichtspflichten-Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Der Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmt, an welchen statistischen Erhebungen Sie mitwirken müssen.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
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Nährstoffbilanz; Erstellung eines Nährstoffvergleichs
Die Nährstoffbilanz, auch Feld-Stall-Bilanz oder Nährstoffvergleich genannt, ist der Vergleich von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebs.
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Pflegebedarfsermittlung; Übermittlung von Daten
Um den Bedarf an vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zu ermitteln, werden Erhebungen durchgeführt. Dabei wird der Bestand an Pflegeangeboten festgestellt und der Bedarf für die Zukunft ermittelt.
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Preisstatistiken; Übermittlung von Daten
Als Unternehmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Erhebung der Preisstatistik herangezogen werden.
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Schlachtviehpreise; Erstellung und Bekanntgabe der amtlichen Preisfeststellung
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft erstellt und veröffentlicht wöchentlich eine amtliche Preisnotierung für Erzeugerpreise von Schlachtvieh. Für eine Veröffentlichung der Schaff-Fleischnotierung gibt es im Moment nicht genügend Meldebetriebe.
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Schwangerschaftsabbruchstatistik; Übermittlung von Daten
Sie wurden vom Statistischen Bundesamt gebeten, Daten für die Schwangerschaftsabbruchstatistik zu melden? Dann können Sie Ihre Daten über ein Online-Formular übermitteln.
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Statistik online; Datenerhebung über das Internet
Das Bayerische Landesamt für Statistik stellt zur Entlastung der Auskunftspflichtigen bei statistischen Erhebungen verschiedene Online-Erhebungsverfahren zur Verfügung.
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Statistik zu Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit; Übermittlung von Daten
Als Nichtregierungsorganisation (NRO) können Sie private Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit freiwillig an das Statistische Bundesamt übermitteln. Die Datenerhebung dient der Meldung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
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Statistiken; Führung durch die Gemeinde
Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.
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Statistiken im Baugewerbe; Übermittlung von Daten
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Baugewerbe bestimmte Daten übermitteln.
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Statistiken im produzierenden Gewerbe; Übermittlung von Daten
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Bereich des Produzierenden Gewerbes bestimmte Daten übermitteln. Unternehmen des Baugewerbes sind hier nicht gemeint.
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Statistiken zu Handel, Gastgewerbe und Tourismus; Übermittlung von Daten
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Großhandel bestimmte Daten übermitteln.
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Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Übermittlung von Daten
Sie betreiben eine Brüterei, eine Geflügelschlachterei oder ein Sägewerk oder sind Düngemittelhändler, -importeur oder -produzent? Dann müssen Sie bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
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Statistiken zu Transport und Verkehr; Übermittlung von Daten
Sie müssen als Unternehmen, das Personen- und Güterverkehr beziehungsweise die dafür notwendige Infrastruktur betreibt, nach Aufforderung bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln.
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Statistiken zu Unternehmen der Energie, Wasserversorgung und Entsorgung; Übermittlung von Daten
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Bereich der Gaswirtschaft oder der Kohleeinfuhr und -ausfuhr bestimmte Daten übermitteln.
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Umweltstatistiken; Übermittlung von Daten durch Unternehmen
Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen nach Aufforderung Daten in Zusammenhang mit dem Umwelt- und Ressourcenschutz an das Statistische Bundesamt übermitteln.
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Weinbau; Beantragung eines Mengenausgleichs (Einbetriebsregelung)
Für Rebflächen von Winzergenossenschaften und Erzeugerzusammenschlüssen anderer Rechtsform innerhalb eines Bereiches kann ein Mengenausgleich beantragt werden.
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Weinbau; Traubenerntemeldung und Weinerzeugungsmeldung (Hektarhöchstertragsregelung)
Als Winzerin oder Winzer, Genossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft, die Trauben oder Maische annimmt, sind Sie zur Meldung Ihrer Traubenernte und Weinerzeugung verpflichtet.
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Weinbestand; Meldung
Die vorhandenen Weinmengen für bestimmte Weinarten und Qualitätsstufen müssen jährlich gemeldet werden.
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Weinerzeugung; Meldung
Es müssen die im Jahr erzeugten Weinmengen, geordnet nach Weiß- und Rotwein sowie nach Qualtitätsstufen gemeldet werden.