Haushaltsscheckverfahren; Anmeldung und Abmeldung einer Haushaltshilfe, Mitteilung einer Änderung

Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie halten die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte (538,00 EUR monatlich) ein. 
  • Sie sind ein privater Haushalt und
  • es handelt sich um haushaltsnahe Arbeiten, die normalerweise Angehörige des Haushalts erledigen:
    • kochen,
    • putzen,
    • Wäsche waschen,
    • bügeln,
    • einkaufen,
    • Gartenarbeiten,
    • Betreuung von Kindern, Senioren, kranken, oder pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit Behinderung.
  • Sie beauftragen mit dem Haushaltsscheck keine Handwerkerarbeiten wie beispielsweise Maurer- oder Dachdeckerarbeiten.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Haushaltshilfe online, schriftlich, telefonisch, per Post oder Fax anmelden.

Online-Meldung:

  • Rufen Sie die Seite www.minijob-zentrale.de auf und füllen Sie das Formular online aus.
  • Senden Sie das Formular online ab.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Die Minijob-Zentrale übersendet Ihnen das SEPA-Lastschriftmandat zur Unterschrift und zieht Ihnen automatisch zu den Fälligkeitsterminen den entsprechenden Betrag ab.

Meldung per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Seite www.minijob-zentrale.de auf und laden Sie das entsprechende Formular herunter.
  • Drucken Sie das Formular aus, füllen es aus, unterschrieben es und senden es per Post oder Fax an die Minijob-Zentrale.
  • Die Minijob-Zentrale zieht Ihnen automatisch zu den Fälligkeitsterminen den entsprechenden Betrag ab.

Alternativ können Sie Ihre Haushaltshilfe telefonisch bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Meldung per Minijob-Manager:

  • Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe angemeldet haben, erhalten Sie eine Betriebsnummer.
  • Mit dieser können Sie sich beim Minijob-Manager auf der Internetseite der Minijob-Zentrale registrieren.
  • Sie können alle zukünftigen Anträge, Bescheinigungen oder Meldungen direkt über den Minijob-Manager hochladen.

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe vergibt die Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung. Die Nummer steht auf dem Sozialversicherungsausweis der Haushaltshilfe. Ist diese nicht bekannt, tragen Sie im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der beschäftigten Person ein. Bei erstmaliger Anmeldung einer Haushaltshilfe erhalten Sie von der Minijob-Zentrale als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Betriebsnummer. Diese gilt auch für alle folgenden Meldungen sowie für weitere Beschäftigungen. Sie sollten die Betriebsnummer gut aufbewahren. 

Besondere Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:     
Wenn Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale nicht melden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 EUR geahndet werden.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre Nachricht und Anhänge mittels gesicherter Datenübertragung übermitteln. Damit sind Sie vor unberechtigten Zugriffen geschützt.

Fristen

Fälligkeitstermine für Haushalte:

  • am 31. Juli für das erste Halbjahr und
  • am 31. Januar für das zurückliegende zweite Halbjahr.

Halbjahrescheck wegen monatlich schwankender Verdienste:

  • bis 30. Juni für das erste Halbjahr und
  • bis 31. Dezember für das zweite Halbjahr.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Haushaltsscheck

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

Stand:18.06.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.