Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung
Wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend im Ausland arbeiten und die gesetzliche Unfallversicherung weitergelten soll, müssen Sie das in der Regel beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bietet eine Auslandsversicherung an.
- Es besteht kein Versicherungsschutz nach Europarecht, über Sozialversicherungsabkommen oder über die Ausstrahlungsregelung des Sozialgesetzbuchs.
- Die Person, welche im Ausland tätig werden soll, ist beim Unternehmen beschäftigt.
- Die Person setzt nach der Auslandstätigkeit ihre Tätigkeit beim inländischen Unternehmen fort.
- Die Dauer des Auslandsaufenthalts ist von vornherein vertraglich begrenzt.
Verfahrensablauf
Sie können die Auslandsversicherung online oder per Post beantragen.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Hinweis: Einige Berufsgenossenschaft und Unfallkassen stellen auf ihren Internetseiten ein passendes Formular bereit.
- Laden Sie es bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse herunter und füllen Sie es aus.
- Schicken Sie es anschließend mit den erforderlichen Dokumenten per Post oder via Online-Portal an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Auslandstätigkeit stellen, da kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich ist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Stand:26.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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