Personal-Arbeits- und tarifrechtliche Rahmenbedingungen
Bei der Beschäftigung von Personal müssen arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen beachtet werden.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
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Arbeitnehmerüberlassung; Anzeige
Ihrem Unternehmen drohen Kurzarbeit oder Entlassungen? Dann dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Erlaubnis Arbeitskräfte an Dritte verleihen, wenn Sie das vorher der Agentur für Arbeit melden.
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Arbeitnehmerüberlassung; Beantragung der Erlaubnis
Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
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Arbeits- und Wegeunfall; Meldung
Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeits-, Wege oder ein Schulunfall ereignet hat, müssen Sie diesen bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement; Einschaltung des Inklusionsamtes
Wenn im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen Leistungen des Inklusionsamtes in Form der begleitenden Hilfen in Betracht kommen, muss der Arbeitgeber das Inklusionsamt beteiligen.
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Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Personalzustimmung
Wenn ein Träger einer Kindertageseinrichtung eine pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft ohne anerkannten Abschluss einstellen möchte, muss eine Personalzustimmung beantragt werden.
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Kündigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen; Beantragung der Zustimmung
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen oder eine gleichgestellte behinderte Person kündigen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung des Inklusionsamtes einholen.
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Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen, Schülerinnen oder Studentinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mitteilen.
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Präventionsverfahren; Einschaltung des Inklusionsamtes
Wenn Schwierigkeiten auftreten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten Person gefährden können, müssen Arbeitgeber frühzeitig das Inklusionsamt einschalten.