Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

Wenn Sie außerhalb von Bayern (in einem anderen Bundesland oder im Ausland) eine vergleichbare Weiterbildung in der Pflege absolviert oder anderweitig eine Prüfungsleistung abgelegt haben, können Sie eine Anerkennung der Qualifikation bei der VdPB beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen zur jeweiligen Weiterbildung sind nach §§ 71, 75, 79, und 83 der Verordnung zur Ausführung des AVPfleWoqG geregelt.

Gleichgestellte Qualifikationen nach § 57 AVPfleWoqG

Wenn sie vergleichbar und erfolgreich absolviert wurden, sind den Weiterbildungen folgende Weiterbildungen gleichgestellt:

  • Weiterbildungen nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes oder der Länder
  • Weiterbildungen nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Weiterbildungen nach den vom Bayerischen Landespflegeausschuss empfohlenen Weiterbildungskonzepten. Jedoch nur, wenn diese am 01.09.2011 begonnen wurde.

Die Gleichwertigkeit der Weiterbildungen wird durch die VdPB festgestellt.

Studiengänge können nur auf Antrag der Hochschule mit einer Weiterbildung gleichgestellt werden (§ 57 Abs. 3 AVPfleWoqG). Die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen und gleichgestellten Studiengänge finden Sie auf der Homepage der Vereinigung der Pflegenden Bayern (siehe weiterführende Links).

Verfahrensablauf

Die Anerkennung wird online beantragt (siehe Formulare).

Die benötigten Dokumente ergeben sich aus der Weiterbildung zu der eine Gleichstellung erfolgen soll.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Aufgrund der Einzelfallprüfung ergeben sich unterschiedliche Bearbeitungszeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen

    • Onlineantrag
    • Lebenslauf
    • Berufsurkunde
    • Weiterbildungsurkunde/n und -zeugnisse
    • Arbeitszeugnis/se
    • Modulhandbücher über absolvierte Studiengänge

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Gleichstellung einer Qualifikation zur Weiterbildung gemäß § 55 Abs.1, § 57 Abs. 2 oder § 58 AVPfleWoqG
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Die Kosten für die Anerkennung der Gleichwertigkeit hängen vom jeweiligen Prüfungsumfang ab und liegen zwischen 50,00 und 250,00 EUR.

Stand:14.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.