Beruf in Industrie, Handel und Dienstleistung; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für landesrechtlich geregelten Beruf
Wenn Sie im Ausland einen Abschluss in einem Beruf erworben haben, der in Bayern landesrechtlich geregelt ist, können Sie ihn anerkennen lassen. Die Anerkennung kann Ihnen bessere Chancen auf dem bayerischen Arbeitsmarkt verleihen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Personen, die eine ausländische Berufsqualifikation abgeschlossen haben und eine Beschäftigung im Freistaat Bayern ausüben wollen. Für das Anerkennungsverfahren sind Herkunftsland und Aufenthaltsstatus nicht relevant.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung der Berufsanerkennung übermitteln Sie die erforderlichen Unterlagen postalisch oder elektronisch an die für Sie zuständige IHK. Nach spätestens vier Wochen erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang der Unterlagen, ggf. werden fehlende Unterlagen nachgefordert. Dem Schreiben liegt auch ein Gebührenbescheid mit den notwendigen Zahlungsinformationen bei.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Gebühren eingegangen sind, beginnt das Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung. Die IHK vergleicht anhand der Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden bayerischen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK, ob diese durch nachgewiesene Berufserfahrung oder weitere Befähigungsnachweise (z. B. Weiterbildungen) ausgeglichen werden. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt die IHK nach spätestens 3 Monaten einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie ggf. fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden.
Besondere Hinweise
Zuständigkeiten
Die Industrie- und Handelskammern sind nach Kammerreglungen bayernweit für bestimmte Berufe zuständig.
Kosten
Je nach voraussichtlichem Aufwand zwischen 100 und 600 EUR.
Diese Kosten müssen Sie als Antragsteller selbst tragen. Zusätzlich können Ihnen persönlich weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Kosten eine finanzielle Förderung erhalten.
Rechtsbehelf
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:16.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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