Besondere Hinweise
Bei Entsendungen in das Vereinigte Königreich kann eine A1-Bescheinigung für den Fall beantragt werden, dass das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU (Austrittsabkommen) die weitere Anwendung der EG-Verordnungen 883/04 und 987/09 vorsieht.
Wenn Sie als Arbeitgeber einen Antrag auf Abschluss einer sogenannten Ausnahmevereinbarung für eine Person stellen möchten, die ihre Beschäftigung in einem EU/EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz ausübt, ohne dass zum Beispiel eine Entsendung vorliegt, müssen Sie dafür ebenfalls das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nutzen.
Gleiches gilt ab dem 01.01.2021 für
- gewöhnlich in der Seefahrt beschäftigte Personen
- beschäftigte Mitglieder von Flug- oder Kabinenbesatzungen
- Beamte und den Beamten gleichgestellte Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes sowie
- in Deutschland wohnende Personen, die ausschließlich bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber beschäftigt sind und ihre Beschäftigung gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten ausüben.
Stellt dagegen eine in Deutschland wohnende, gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten tätige Person ihren Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung ausnahmsweise selbst oder liegt eine andere als die oben genannte Konstellation einer gewöhnlichen Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten vor, sollte hierfür das zum Beispiel vom GKV-Spitzenverband, DVKA zur Verfügung gestellte Antragsformular verwendet werden.
Selbstständige, die im Rahmen ihrer gewöhnlich in Deutschland ausgeübten Erwerbstätigkeit vorübergehend in einem EU/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz tätig sind, benötigen ebenfalls eine A1-Bescheinigung zum Nachweis der Weitergeltung deutschen Sozialversicherungsrechts. Antragsformulare können auf der Homepage der DRV Bund und des GKV-Spitzenverbands, DVKA heruntergeladen werden.
Fristen
Eine A1-Bescheinigung müssen Sie nach EU-Recht, wann immer möglich, vor Beginn der Tätigkeit beantragen.
Bearbeitungsdauer
Bestätigung der Antragstellung: in der Regel innerhalb von circa 15 Minuten.
Elektronische Bereitstellung der A1-Bescheinigung: abhängig vom Einzelfall zwischen wenigen Stunden und mehreren Tagen.