Künstlersozialversicherung; Mitteilung bei Änderung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
Die Künstlersozialkasse kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell über die KSK zuschussberechtigt
- Die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Versicherung haben sich verändert.
Verfahrensablauf
Wenn sich die Beiträge bei Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung verändern, erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben von Ihrer Versicherung.
- Senden Sie eine Kopie dieses Schreibens an die KSK.
- Wenn bei Ihnen Familienangehörige mitversichert sind, reichen Sie auch eine Kopie über die geänderte Beitragshöhe der Familienangehörigen mit ein.
- Sie erhalten von der KSK eine schriftliche Bestätigung. Gegebenenfalls erhalten Sie zudem eine neue Beitragsmitteilung.
Fristen
Teilen Sie der KSK die Änderung Ihrer Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sofort mit.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
Stand:29.08.2022
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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