Assistierte Ausbildung; Beantragung

Wenn Sie Schwierigkeiten in Ihrer betrieblichen Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung haben, können Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb Unterstützung erhalten, damit Sie Ihre Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung erfolgreich aufnehmen beziehungsweise abschließen können.

Beschreibung

Voraussetzungen

An der Assistierten Ausbildung können Sie unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:

  • Sie sind grundsätzlich ohne berufliche Erstausbildung.
  • Sie besitzen die Ausbildungsreife und haben bereits Vorstellungen hinsichtlich Ihrer Berufswahl.
  • Sie haben die Vollzeitschulpflicht erfüllt.
  • Sie können wegen in ihrer Person liegender Gründe
    • ohne die Teilnahme an der Assistierten Ausbildung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden oder
    • nach Abschluss einer mit Assistierter Ausbildung unterstützten Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen oder
  • Sie benötigen wegen in ihrer Person liegender Gründe während einer Einstiegsqualifizierung zusätzliche Unterstützung.

Vorphase: Besondere Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer:

  • Sie streben eine betriebliche Berufsausbildung an.
  • Ihnen steht der Zugang zum Ausbildungs beziehungsweise Arbeitsmarkt offen. Wenn Sie in Deutschland nicht arbeiten dürfen, können Sie die Förderung nicht bekommen.
  • Gefördert werden können Sie, wenn Ihnen eine Ausbildung beziehungsweise Erwerbstätigkeit erlaubt ist, aber auch, wenn Ihnen die Ausländerbehörde eine Erwerbstätigkeit erlauben kann. Für die Teilnahme an der Vorphase ist die Erlaubnis selbst noch nicht erforderlich.
  • Wenn Sie in Deutschland gestattet oder geduldet sind, müssen Sie zusätzlich einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Monaten aufweisen. Sind Sie vor dem 1. August 2019 eingereist, gilt eine verkürzte Frist von mindestens 3 Monaten.
  • Wenn Sie in Deutschland gestattet sind, können Sie keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.

Besondere Voraussetzungen und Ausschlusskriterien für Ihre Teilnahme an der begleitenden Phase:

  • Vor Eintritt in die begleitende Phase muss ein Ausbildungs/ Vertrag über die Durchführung einer Einstiegsqualifizierung unterzeichnet sein.
  • Mit der Assistierten Ausbildung kann eine betriebliche Berufsausbildung unterstützt werden, wenn sie in einem
    • nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder
    • nach Teil 2 auch in Verbindung mit Teil 5, des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz durchgeführt wird
    • und der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist.
  • Bei schulischen Ausbildungen können Sie nicht mit der Assistierten Ausbildung unterstützt werden.
  • Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit, des Aufenthaltsstatus und der Voraufenthaltszeit für Ihre Teilnahme als Ausländerin oder Ausländer an der begleitenden Phase nach Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung.
  • Für die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung sollten Sie als Ausländerin oder Ausländer grundsätzlich über das Sprachniveau B2 (vgl. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)) verfügen

Verfahrensablauf

An einer Maßnahme der Assistierten Ausbildung können Sie nach einem persönlichen Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen, bei Vorhandensein einer entsprechenden Maßnahme in Ihrer Region und eines freien Platzes teilnehmen. Sollte ein persönliches Gespräch nicht möglich sein, kann Ihr Anliegen auch telefonisch besprochen werden.

  • Wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit oder – soweit Sie Bürgergeld beziehen – an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
  • Legen Sie zu diesem Gespräch die Unterlagen und Nachweise vor, die Ihren Unterstützungsbedarf belegen.
  • Sie besprechen gemeinsam Ihren Bedarf an Unterstützung und Fragen, die sich aus Ihren Unterlagen ergeben.
  • Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter prüft auf Grundlage der vorhandenen Informationen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen und informiert Sie über das Ergebnis.
  • Ist für Sie die Teilnahme vorgesehen, benennt die Berufsberaterin oder der Berufsberater der Agentur für Arbeit oder die Integrationsfachkraft des Jobcenters den Bildungsträger, der die Assistierte Ausbildung anbietet und bespricht mit Ihnen den weiteren Ablauf.

Hinweis für Ausbildungsbetriebe:

Als Betrieb, der ausbildet oder ausbilden möchte, wenden Sie sich bitte an die Arbeitgeber-Hotline der Agentur für Arbeit oder die für Ihren Dienstsitz zuständige Agentur für Arbeit. Ist das Jobcenter für die Förderung Ihrer/ Ihres Auszubildenden zuständig, richtet sich deren Zuständigkeit nach der Wohnanschrift der/ des Auszubildenden.

Bearbeitungsdauer

Sollte Ihre Berufsberaterin/ Ihr Berufsberater während des Beratungsgesprächs nicht gleich feststellen können, ob Sie an der Assistierten Ausbildung teilnehmen können, fragen Sie nach, wie lange die Klärung dauert. Grundsätzlich dauert die Bearbeitung nicht länger als 3 Wochen. (0 bis 3 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Halbjahres oder Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und
    • Halbjahres oder Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten weiterführenden beruflichen Schule falls vorhanden
    • bei nicht vorliegendem Abschlusszeugnis: Nachweis der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
    • Lebenslauf
    • Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls:
      • Ausbildungsvertrag/Vertrag über die Durchführung einer Einstiegsqualifizierung (falls vorhanden)
      • Aktuelles Berufsschulzeugnis
    • Ausweis mit Aufenthaltsstatus

Kosten

  • Gebühr: keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stand:10.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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