Hospiz- und Palliativversorgung; Beantragung der Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) gewährt einen Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care nach den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Beschreibung
Voraussetzungen
Zielgruppe der Qualifizierungsmaßnahmen müssen Ärzte/innen, Pflegekräfte und sonstige im Bereich Palliative Care tätige Personen sein.
Förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen sind Kurse, die zur Fortbildung des genannten Personenkreises die notwendigen Kenntnisse in Palliative Care vermitteln und nach den anerkannten Curricula arbeiten. Förderfähig sind insbesondere
- Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care für Fachkräfte aus der Pflege (160 Stunden) und Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern und aus der Seelsorge (120 Stunden) entsprechend der jeweils gültigen Fassung des Konzepts ("Qualifizierungsprofil"), das vom Expertenkreis "Palliativmedizin und Hospizarbeit" des früheren Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit erarbeitet wurde [Kursart 1],
- Kurse zum Erwerb der ärztlichen Zusatz-Weiterbildung "Palliativmedizin", die von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt werden [Kursart 2] und
- vertiefende Kurse in Palliative Care für Fachkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung entsprechend Tiret 1 und 2 [Kursart 3].
Nicht gefördert werden Koordinatorenseminare und Seminare zur Führungskompetenz.
Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass
- an der Veranstaltung mindestens 12 Personen bzw. an der Veranstaltung nach Tiret 3 mindestens 10 Personen der genannten Zielgruppe teilgenommen haben,
- es sich um eine entgeltliche Veranstaltung in Bayern mit mindestens 8 Stunden fachlichen Inhalts handelt und die Referenten praktische Erfahrung in Palliative Care aufweisen.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Die Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit stellen beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Referat 46) für das jeweilige Kalenderjahr und vor Beginn der Kurse einen Antrag auf Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Der Antrag umfasst die Kurse - gegliedert nach Kursarten - für das gesamte Kalenderjahr. Das Fortbildungsprogramm ist dem Antrag beizulegen. Zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen, die erst im Laufe des Kalenderjahres aufgelegt werden, sind im Rahmen eines Änderungsantrags ebenfalls vor Beginn des zusätzlichen Kurses zu beantragen.
Bewilligung
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt nach positiver Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid.
Auszahlung
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Auszahlungsantrag ist das Formblatt "Auszahlungsantrag" zu verwenden. Die Akademien können bis zu zwei Teilauszahlungsanträge stellen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zahlt den Zuschuss anteilig zu den geltend gemachten, zuwendungsfähigen Ausgaben aus.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege behält grundsätzlich vom Zuschuss eine Schlussrate ein, die erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 3 Monate nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen.
Erforderliche Unterlagen
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Formblatt "Ergänzende Angaben"
Ist in elektronischer Form beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter der E-Mail-Adresse hospiz-palliativ-geriatrie@stmgp.bayern.de anzufordern und vollständig auszufüllen.
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Fortbildungsprogramm mit den Kursen für das gesamte Kalenderjahr
Die Kurse sind nach Kursarten zu gliedern.
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Formblatt „Subventionserhebliche Tatsachen … - Erklärung“
Ist in elektronischer Form beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter der E-Mail-Adresse hospiz-palliativ-geriatrie@stmgp.bayern.de anzufordern und vollständig auszufüllen.
Stand:05.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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