Eingliederungszuschuss; Beantragung beim Jobcenter
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Menschen einstellen, die zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen, können Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie wollen eine schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnde Person beschäftigen.
- Bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ist anfänglich eine geringere Leistung als üblich zu erwarten.
- Der finanzielle Ausgleich durch den Eingliederungszuschuss ist notwendig, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer dauerhaft beruflich einzugliedern.
Verfahrensablauf
Sie können den Eingliederungszuschuss im Online-Verfahren oder per Post beantragen.
Wenn Sie den Antrag per Post einreichen möchten:
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Setzen Sie sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Verbindung. Dort erhalten Sie die Formulare zum Ausfüllen und Hinweise zum Antragsverfahren.
- Wenn Sie bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner haben, wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn bei dem Jobcenter ein.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen online oder nachträglich per Post ein.
- Sie bekommen dann per Post einen Bescheid vom Jobcenter.
Wenn Sie den Antrag im Online-Verfahren einreichen möchten:
- Registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit als Unternehmen.
- Rufen Sie das Online-Portal „eServices“ der Bundesagentur für Arbeit auf und folgen Sie den Anweisungen.
- Sie können den Antrag direkt online ausfüllen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antragsverfahren.
Fristen
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
Stand:27.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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