Betriebliches Eingliederungsmanagement; Einschaltung des Inklusionsamtes
Wenn im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen Leistungen des Inklusionsamtes in Form der begleitenden Hilfen in Betracht kommen, muss der Arbeitgeber das Inklusionsamt beteiligen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Ist eine Beschäftigte/ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, führt der Arbeitgeber mit dessen Zustimmung ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren) durch.
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Arbeitgeber ein BEM-Verfahren durchführen, übermitteln Sie das ausgefüllte Kontaktformular (siehe unten) an das für Sie zuständige Inklusionsamt.
Sie können hier die aufgetretenen Schwierigkeiten schildern, die zur Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen können. Fügen Sie ggf. Nachweise bei (z. B. amtsärztliche Zeugnisse, Unterlagen zu einem durchgeführten Eingliederungsverfahren).
Bearbeitungsdauer
Bei Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung berät das ZBFS-Inklusionsamt über Leistungen, die geeignet sind, das Arbeitsverhältnis zu sichern. Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Online-Verfahren
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Kontaktformular Prävention und Eingliederungsmanagement
Sie können über das Kontaktformular beim Eintreten von Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Person gefährden können, mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales Kontakt aufnehmen.
Stand:23.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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