Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gewährt ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Mittel Zuwendungen (Zuschüsse) zu den förderfähigen Aufwendungen in der Aufbauphase der Teams der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV-Teams).
Beschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zuwendung ist die schriftliche Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages durch die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) oder der Abschluss eines Versorgungsvertrages. Eine Inaussichtstellung bzw. ein Vertragsabschluss erfolgt, nachdem die ARGE die Anforderungen an das SAPV-Team und die Wirtschaftlichkeit des künftigen Betriebs des SAPV-Teams geprüft hat.
Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, können nicht gefördert werden. SAPV-Teams müssen daher erklären, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch nicht vor Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen wird.
Auf die Möglichkeit, die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns zu beantragen, wird verwiesen.
Voraussetzung für die Zuwendung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) ist, dass die Aufbauphase des SAPV-Teams nicht auf andere Weise finanziert werden kann. D. h. die Zuwendung ist subsidiär zu allen anderen Leistungen (vgl. Art. 23 Bayerische Haushaltsordnung - BayHO).
Verfahrensablauf
Antragstellung
Anträge sind an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Referat 46) zu richten.
Bewilligung
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt nach positiver Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid.
Auszahlung
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Auszahlungsantrag ist das Formblatt "Auszahlungsantrag" zu verwenden. Der Zuschuss darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als er innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt wird.
Der Zuschuss darf darüber hinaus erst angefordert werden, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht sind.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege behält grundsätzlich vom Zuschuss eine Schlussrate ein, die erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 3 Monate nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis zur Trägerschaft
Die Rechtsform des SAPV-Teams ist exakt zu bezeichnen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z. B. Auszüge des Handels- oder Vereinsregisters).
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detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahmen
Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahmen und des vorgesehenen Zeitraums enthalten. Die Maßnahmen müssen wirtschaftlich und angemessen sein. Die Notwendigkeit der Förderung muss dargestellt werden.
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Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages / Versorgungsvertrag
Die schriftliche Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages durch die ARGE oder der Versorgungsvertrag selbst ist beizulegen.
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Aufstellung der Gesamtausgaben der beantragten Maßnahmen
Die kalkulierten Gesamtausgaben müssen detailliert dargestellt werden. Es dürfen nur Ausgaben geltend gemacht werden, die in der Aufbauphase notwendigerweise anfallen und die nicht durch den Versorgungsvertrag der ARGE vergütet werden. Ausgaben, die anteilig in der Aufbauphase anfallen, können nur anteilig einbezogen werden.
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Finanzierung der Gesamtausgaben
Es ist darzustellen, wie und von wem die Gesamtausgaben finanziert werden (z. B. Eigenmittel [mind. 10 %], Darlehen, Zuschüsse Dritter, Spenden, Zuschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege).
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Konzept
Das durch die ARGE geprüfte Konzept ist beizulegen.
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Formblatt „Subventionserhebliche Tatsachen … - Erklärung“
Ist in elektronischer Form beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter der E-Mail-Adresse hospiz-palliativ-geriatrie@stmgp.bayern.de anzufordern und vollständig auszufüllen.
Stand:05.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention