Zuschuss-Wintergeld; Beantragung

Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschuss-Wintergeld bekommen und so Entgeltausfall Ihrer Beschäftigten teilweise ausgleichen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie können Zuschuss-Wintergeld beantragen bei 

  • vorübergehendem und nicht vermeidbarem Arbeitsausfall
    • aus wirtschaftlichen Gründen oder
    • aus witterungsbedingten Gründen oder
    • in Folge eines unabwendbaren Ereignisses und
  • Auflösung von Arbeitszeitguthaben, sodass kein Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen wird.

Betriebliche Voraussetzungen:

  • Ihr Betrieb gehört dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau an.
  • Ihr Betrieb oder die Betriebsabteilung beschäftigt mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Persönliche Voraussetzungen:

  • gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht gekündigt sind und mit denen auch kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde
  • Arbeitszeitguthaben wird aufgelöst

Verfahrensablauf

Das Zuschuss-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.

Wenn Sie das Zuschuss-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:

  • Sie lösen das Arbeitszeitguthaben zum Ausgleich des Arbeitsausfalls der Beschäftigten auf.
  • Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Zuschuss-Wintergeld je eingebrachter Stunde des Arbeitszeitguthabens an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Zuschuss-Wintergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste)
  • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste, bewilligtes Zuschuss-Wintergeld wird überwiesen.
  • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Zuschuss-Wintergeld.

Wenn Sie das Zuschuss-Wintergeld online beantragen wollen:

  • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren

Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:

  • Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
  • In diesem Fall können Sie Ihren Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Besondere Hinweise

Der Bezug von Zuschuss-Wintergeld ist steuerfrei.

Fristen

Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Zuschuss-Wintergeld beantragen möchten.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. (0 bis 15 Werktage)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
    • Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag

Formulare

  • Formular, bayernweit: Abrechnungsliste für Saison-Kug (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Leistungsantrag -
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Zuschuss-Wintergeld online beantragen

    0 Meter Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

  • KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

    KEA steht für „Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen“. Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Stand:30.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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