Mobile geriatrische Rehabilitation; Beantragung einer Förderung für den Aufbau
Der Freistaat Bayern unterstützt den Aufbau der mobilen geriatrischen Rehabilitation in Bayern.
Beschreibung
Voraussetzungen
Wesentliche Voraussetzungen
- Schriftliche Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages bzw. Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der ARGE
- Anfangsphase des MoGeRe-Teams kann nicht auf andere Weise finanziert werden (d.h. Zuschuss ist subsidiär zu allen anderen Leistungen, vgl. Artikel 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO)).
- Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, können nicht gefördert werden.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Anträge sind an das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Referat 46) zu richten.
Bewilligung
Für die Bewilligung ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Auszahlung
Für die Auszahlung ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf schriftlichen Antrag.
Grundsätzlich wird vom Zuschuss eine Schlussrate einbehalten, die erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt wird.
Verwendungsnachweis
Der Zuwendungsempfänger hat spätestens sechs Monate nach Ende des Förderzeitraums den Verwendungsnachweis vorzulegen.
Für die Prüfung des Verwendungsnachweises ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Fristen
Der maximale Förderzeitraum in der Anfangsphase eines MoGeRe-Teams beträgt 12 Monate.
Die Anfangsphase beginnt frühestens ab dem Datum der schriftlichen Inaussichtstellung des Versorgungsvertrages durch die ARGE. Die Anfangsphase endet spätestens 12 Monate nach Vertragsabschluss.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis zur Trägerschaft
Die Rechtsform des MoGeRe-Teams ist exakt zu bezeichnen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z. B. Auszug des Handels- oder Vereinsregisters).
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Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages / Versorgungsvertrag
Die schriftliche Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages durch die ARGE oder der Versorgungsvertrag selbst ist beizulegen.
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detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahmen
Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahmen und des vorgesehenen Zeitraums enthalten. Die Maßnahmen müssen wirtschaftlich und angemessen sein. Die Notwendigkeit der Förderung muss dargestellt werden.
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Aufstellung der Gesamtausgaben der beantragten Maßnahmen
Die kalkulierten Gesamtausgaben müssen detailliert dargestellt werden. Es dürfen nur Ausgaben geltend gemacht werden, die in der Aufbauphase notwendigerweise anfallen und die nicht durch den Versorgungsvertrag der ARGE vergütet werden. Ausgaben, die anteilig in der Aufbauphase anfallen, können nur anteilig einbezogen werden.
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Finanzierung der Gesamtausgaben
Es ist darzustellen, wie und von wem die Gesamtausgaben finanziert werden (z. B. Eigenmittel [mind. 10 %], Darlehen, Zuschüsse Dritter, Spenden, Zuschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege).
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Formblatt „Subventionserhebliche Tatsachen … - Erklärung“
Ist in elektronischer Form beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter der E-Mail-Adresse hospiz-palliativ-geriatrie@stmgp.bayern.de anzufordern und vollständig auszufüllen.
Stand:29.05.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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