Künstlersozialkasse; Beratung für nicht versicherte Selbstständige

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialversicherung.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie sind noch nicht bei der KSK als künstlerisch oder publizistisch selbständige tätige Person angemeldet.

Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie die KSK:

  • Stellen Sie der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder
  • fordern Sie per E-Mail Informationen zur Künstlersozialversicherung an.
  • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Kosten

  • Für Sie fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Stand:19.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.