Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung für Selbstständige
Auch wenn Sie selbstständig sind, können Sie sich wie versicherungspflichtige Arbeitnehmende zum allgemeinen Beitragssatzmit gesetzlichem Krankengeldanspruch ab der 7. Woche versichern. Dafür müssen Sie eine Wahlerklärung gegenüber Ihrer Krankenkasse abgeben.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Die Wahlerklärung gilt nur für einen zukünftig eintretenden Krankheitsfall.
- Sind Sie zum Zeitpunkt der Antragsabgabe arbeitsunfähig oder tritt die Arbeitsunfähigkeit zwischen dem Tag der Abgabe und des Wirksamwerdens des Antrags ein, wirkt der Antrag ab dem Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind.
Verfahrensablauf
Den Antrag für das gesetzliche Krankengeld (Wahlerklärung) können Sie schriftlich sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Stellen Sie den Antrag formlos. Das bedeutet, Sie müssen Ihrer Krankenkasse in Ihren Worten mitteilen, dass Sie Ihren Beitragssatz erhöhen wollen, um Kranken- oder Mutterschaftsgeld beziehen zu können.
- Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten Ihnen Formulare zur Wahlerklärung an.
- Ihre Krankenkasse wird Ihnen den Eingang Ihres Schreibens oder des Formulars und Ihren künftigen Anspruch auf Kranken- oder Mutterschaftsgeld bestätigen.
Besondere Hinweise
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert sind, haben Sie automatisch Anspruch auf Krankengeld.
Die verschiedenen Krankenkassen bieten unterschiedliche Wahlttarife, mit denen Sie bereits vor der 43. Woche Krankengeld erhalten können. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Fristen
- Die Wahlerklärung kann jederzeit bei Ihrer Krankenkasse abgegeben werden. Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit Beginn der Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse, wenn Sie die Wahlerklärung mit Ihrem Mitgliedschaftsantrag abgeben.
- Die Wahlerklärung gilt für 3 Jahre.
- Wenn Sie den entsprechenden Tarif nicht vor Ablauf der 3 Jahre kündigen, verlängert er sich um 12 Monate.
- Sie können Ihre Wahlerklärung auch dann nicht rückgängig machen, wenn Sie die Krankenkasse wechseln.
- Ein Wechsel in die private Krankenkasse ist während der 3 Jahre nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert normalerweise 3 bis 7 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
- Klage vor dem Sozialgericht
Stand:11.04.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Gesundheit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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