Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Ärzteversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Beschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Pflichtmitgliedschaft:
- Approbation oder Berufserlaubnis
- Keine Berufsunfähigkeit
- Berufliche Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung.
Verfahrensablauf
Nach Eintragung in der Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die Bayerische Ärzteversorgung übermittelt.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung ist vom neuen Mitglied der Mitgliedschaftserhebungsbogen auszufüllen und an die Bayerische Ärzteversorgung zu senden. Der ausgefüllte Mitgliedschaftserhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Das Mitglied erhält von der Bayerischen Ärzteversorgung anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post. Der Mitgliedschaftsbescheid steht den Mitgliedern nach Registierung in unserem Online-Portal BÄV24 ebenfalls zum Abruf bereit.
Bearbeitungsdauer
wenige Tage
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:22.12.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt