Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung; Übermittlung von Informationen

Die Bayerische Ärzteversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Pflichtmitgliedschaft:

  • Approbation oder Berufserlaubnis
  • Keine Berufsunfähigkeit
  • Berufliche Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung.

Verfahrensablauf

Nach Eintragung in der Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die Bayerische Ärzteversorgung übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung ist vom neuen Mitglied der Mitgliedschaftserhebungsbogen auszufüllen und an die Bayerische Ärzteversorgung zu senden. Der ausgefüllte Mitgliedschaftserhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.

Das Mitglied erhält von der Bayerischen Ärzteversorgung anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post. Der Mitgliedschaftsbescheid steht den Mitgliedern nach Registierung in unserem Online-Portal BÄV24 ebenfalls zum Abruf bereit.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde (in Kopie)

  • Berufserlaubnis (in Kopie)

Formulare

  • Formular, bayernweit: Mitgliedschaftserhebungsbogen der Bayerischen Ärzteversorgung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:22.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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