Mitgliedschaft in der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in
- Ingenieurkammer-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen oder Thüringen vor Vollendung des 45. Lebensjahres oder
- Psychotherapeutenkammer Bayern oder der Psychotherapeutenkammer Saarland
- Keine Berufsunfähigkeit
Verfahrensablauf
Nach Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bzw. die Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BIngPPV übermittelt.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BIngPPV ist vom neuen Mitglied den Erhebungsbogen auszufüllen und an die BIngPPV zu senden. Der ausgefüllte Mitgliedschaftserhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen benötigt wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands.
Das Mitglied erhält von der BIngPPV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
Bearbeitungsdauer
wenige Tage
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:29.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt