Landwirtschaftliche Alterssicherung; Beantragung eines Beitragszuschusses

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Zuschuss zum Beitrag zur Landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Für Sie besteht Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse als Landwirt oder Ehegatte eines Landwirts. Hierüber haben Sie einen Bescheid erhalten.

Sie können auf Antrag einen Beitragszuschuss für Ihren Beitrag und zum Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige erhalten, wenn:

  • Ihr jährliches Einkommen 60 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung des jeweiligen Jahres nicht übersteigt.
    • Das jährliche Einkommen berechnet sich aus:
      • dem Jahreseinkommen der Landwirtinnen oder Landwirte und
      • dem Jahreseinkommen der nicht dauernd von ihnen getrennt lebenden Ehepartnerinnen oder -partnern beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder -partnern.
    • Das Einkommen wird den Ehepartnerinnen oder -partnern zur Hälfte zugerechnet. Das Gleiche gilt für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
    • Insgesamt darf das Einkommen in einer Ehe das Doppelte des oben genannten Grenzwertes nicht übersteigen.
    • Berücksichtigt werden alle einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten sowie Erwerbsersatzeinkommen wie beispielsweise Renten oder Krankengeld.

Verfahrensablauf

Den Beitragszuschuss können Sie schriftlich, persönlich, telefonisch oder per Online-Verfahren beantragen. Um die Frist einzuhalten, können Sie den Antrag auf Befreiung zunächst formlos stellen, zum Beispiel telefonisch.

Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau herunter.
  • Füllen Sie Formular vollständig aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Senden Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Antragstellung online:

  • Registrieren Sie sich gegebenenfalls auf dem Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Bei der Registrierung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per Post.
  • Gehen Sie auf das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und melden Sie sich dort an.
  • Füllen Sie das Webformular aus und laden Sie die notwendigen Nachweise über die Postfachfunktion hoch. Nach Bestätigung Ihrer Angaben werden Ihre Daten online an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau übermittelt.

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

  • Stellen Sie die für den Antrag erforderlichen Unterlagen zusammen
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Telefonische Antragstellung:

  • Rufen Sie die Servicenummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.
  • Sie erhalten das für den vollständigen Antrag nötig Formular per Post oder elektronisch.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid zu Ihrem Beitragszuschuss.

Hinweis: Ihren Zuschussantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.

Besondere Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:

Zunächst kann der Antrag zur Fristwahrung auch formlos sein.

Fristen

Der Beitragszuschuss beginnt in dem Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen vorliegen, wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten stellen.

Wenn Sie den Antrag später stellen, beginnt der Beitragszuschuss frühestens ab dem Kalendermonat, in dem Sie den Antrag stellen.

Bei Feststellung der Versicherungspflicht für die Vergangenheit beginnt die Frist mit Bekanntgabe des Bescheides über diese Versicherungspflicht.

Bearbeitungsdauer

Wenn alle erforderlicher Unterlagen vorliegen, entscheidet die Landwirtschaftliche Alterskasse in der Regel innerhalb von 2 Wochen. (2 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Beitragszuschuss
    • jüngster Einkommensteuerbescheid aus den letzten 4 Kalenderjahren oder
    • schriftlicher Nachweis über das im vorletzten Kalenderjahr erzielte Einkommen.

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie gegebenenfalls dem Antragsformular entnehmen.

    • bei Antragsstellung durch andere Personen:
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Beitragszuschuss
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie unterschreiben und persönlich bei der zuständigen Stelle einreichen.

Online-Verfahren

Kosten

  • Für die Antragsbearbeitung werden keine Gebühren erhoben.

Rechtsbehelf

  • Gegen den Beitragszuschussbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
  • Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Stand:11.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

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