Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester; Übermittlung von Informationen
Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Beschreibung
Voraussetzungen
Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester.
Verfahrensablauf
Die Pflichtversicherten werden durch ihre Arbeitgeber, die als Kulturorchester Mitglieder der VddKO sind, bei der VddKO über ein Mitgliederportal angemeldet.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der VddKO ist vom neuen Mitglied die Änderungsanzeige zur Pflichtmitgliedschaft auszufüllen und an die VddKO zu senden. Das ausgefüllte Formular (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Das Mitglied erhält von der VddKO anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
Bearbeitungsdauer
wenige Tage
Rechtsbehelf
Widerspruch, sowie ggfs. nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage zum Verwaltungsgericht
Stand:04.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt