Versicherungen-Versicherungen für Selbständige und Angehörige
Sie sind selbstständig tätig? Sorgen Sie für sich selbst und Ihre Angehörigen für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Pflegeversicherung). Wir informieren Sie auch darüber, in welchen Fällen für Sie Versicherungsfreiheit gilt.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
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Altersversorgungseinrichtungen; Informationen zur Geschäftsführung und Vertretung
Die Bayerische Versorgungskammer führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Altersversorgungseinrichtungen, die für ihre Mitglieder und Versicherten Leistungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung erbringen.
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Gesetzliche Rentenversicherung; Beantragung der Versicherungspflicht als selbstständig tätige Person
Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben und keine Beiträge entrichten, gehen Ihnen unter Umständen bereits erworbene Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung verloren. Dies können Sie durch eine Versicherungspflicht auf Antrag verhindern.
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Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung für Selbstständige
Auch wenn Sie selbstständig sind, können Sie sich wie versicherungspflichtige Arbeitnehmende zum allgemeinen Beitragssatzmit gesetzlichem Krankengeldanspruch ab der 7. Woche versichern. Dafür müssen Sie eine Wahlerklärung gegenüber Ihrer Krankenkasse abgeben.
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Künstlersozialkasse; Beratung für nicht versicherte Selbstständige
Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialversicherung.
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Landwirtschaftliche Alterssicherung; Beantragung eines Beitragszuschusses
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Zuschuss zum Beitrag zur Landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten.
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Landwirtschaftliche Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse; Anmeldung von landwirtschaftlichen Unternehmen
Ihr landwirtschaftliches Unternehmen hat die Mindestgröße für die Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Pflegekasse sowie Alterskasse überschritten? Dann kommen diese Kassen auf Sie zu.
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Mitgliedschaft in der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
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Mitgliedschaft in der Bayerischen Apothekerversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Apothekerversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
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Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Architektenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
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Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Ärzteversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
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Mitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
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Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen; Übermittlung von Informationen
Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
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Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester; Übermittlung von Informationen
Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
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Selbständige Künstler und Publizisten; Anmeldung zur Sozialversicherung
Als Künstler oder Publizist können Sie sich über die Künstlersozialkasse (KSK) zur Sozialversicherung anmelden.
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Statusklärung; Beantragung
Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind, können Sie einen Antrag zur Feststellung des Erwerbsstatus stellen.