Grundstückswerte; Beantragung eines Obergutachtens

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern kann mit der Erstellung eines Obergutachtens beauftragt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Obergutachten werden nur auf Antrag eines Gerichtes bei Vorliegen eines durch den örtlichen Gutachterausschuss erstellten Gutachtens gefertigt.

Verfahrensablauf

Anträge auf Erstellung von Obergutachten werden bei der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses schriftlich gestellt. Eine Entscheidung über die Annahme des Auftrags entfällt wegen der gesetzlichen Verpflichtung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel ist von einem Bearbeitungszeitraum bei der Verkehrswertermittlung zwischen drei und sechs Monaten auszugehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Sämtliche wertermittlungsrelevanten Unterlagen, die dem Oberen Gutachterausschuss selbst nicht zugänglich sind.

    Diese Unterlagen werden fallspezifisch vom Oberen Gutachterausschuss angefordert.

Kosten

  • Gebühren gem. § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) 

Weiterführende Links

Stand:08.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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