Grundstückswerte; Beantragung eines Obergutachtens
Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern kann mit der Erstellung eines Obergutachtens beauftragt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Obergutachten werden nur auf Antrag eines Gerichtes bei Vorliegen eines durch den örtlichen Gutachterausschuss erstellten Gutachtens gefertigt.
Verfahrensablauf
Anträge auf Erstellung von Obergutachten werden bei der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses schriftlich gestellt. Eine Entscheidung über die Annahme des Auftrags entfällt wegen der gesetzlichen Verpflichtung.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ist von einem Bearbeitungszeitraum bei der Verkehrswertermittlung zwischen drei und sechs Monaten auszugehen.
Erforderliche Unterlagen
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Sämtliche wertermittlungsrelevanten Unterlagen, die dem Oberen Gutachterausschuss selbst nicht zugänglich sind.
Diese Unterlagen werden fallspezifisch vom Oberen Gutachterausschuss angefordert.
Stand:08.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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