Immobilien und Verkehr-Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von Gewerbegrundstücken
Grundstückskosten, Miete, Erschließungsbeiträge, Energiepreise und vieles mehr beeinflussen den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens. Informieren Sie sich darüber, was Sie bei Gewerbegrundstücken beachten müssen.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
-
Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
-
Erschließungsbeiträge; Erhebung
Aufgrund von Verträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben.
-
Fluglärmschutz; Beantragung einer Entschädigung bei Bauverboten
Eigentümer von Grundstücken im Lärmschutzbereich eines Flughafens können eine Entschädigung bei Bauverboten beantragen.
-
Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten
Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.
-
Grundbuch; Beantragung der Eintragung
Wer ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung kauft, muss sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen.
-
Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts
Grundschulden und andere Grundpfandrechte können auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Grundpfandrechtsgläubigers gelöscht werden.
-
Grundbuch; Beantragung einer Abschrift oder eines Ausdrucks
Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch und der Grundakte.
-
Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.
-
Grundbuch; Einsicht
Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse hierzu darlegt.
-
Grunderwerbsteuer; Anzeige von grundstücksbezogenen Vorgängen
Der Erwerb eines Grundstücks muss dem Finanzamt angezeigt werden.
-
Grunderwerbsteuer; Erhalt des Steuerbescheids
Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Sie wird vom Finanzamt mit Steuerbescheid festgesetzt.
-
Grundsteuer bis 2024; Erhalt des Bescheids über den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag
Sie erhalten vom Finanzamt einen Bescheid über den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag.
-
Grundstücksmarkt; Erstellung überregionaler Auswertungen und Analysen sowie Hinwirkung auf einheitliche Standards
Der Obere Gutachterausschuss erstellt überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens und wirkt auf einheitliche Standards in Bezug auf die Kaufpreissammlung sowie bei der Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und sonstigen Daten der Wertermittlung hin.
-
Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen.
-
Grundstückswerte; Beantragung eines Obergutachtens
Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern kann mit der Erstellung eines Obergutachtens beauftragt werden.
-
Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten
Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.
-
Landpachtvertrag; Anzeige des Abschlusses
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
-
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.
-
Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
-
Werkstätten für behinderte Menschen; Beantragung einer Förderung für Investitionskosten
Der Freistaat Bayern fördert die Schaffung, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen.