Energieeffizienz; Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für kommunale Körperschaften für die Sanierung von Nichtwohngebäuden
Wenn Sie in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- kommunale Gebietskörperschaften
- rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen die bei Kommunalkrediten erforderlichen Sicherheiten nachweisen
- Ihre Maßnahme muss die Anforderung an folgende Standards erfüllen:
- KfW-Effizienzgebäude 70
oder - KfW-Effizienzgebäude 100
oder - KfW-Effizienzgebäude Denkmal
oder - bei Einzelmaßnahmen: eine Energieeinsparung erreichen
- Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss die Anforderungen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
- Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz. Dieser muss Ihnen vor der Antragstellung bestätigen, dass Ihre Maßnahme
- die technischen Mindeststandards erfüllt und
- eine Energieeinsparung erzielt.
- Füllen Sie das Antragsformular aus. Schicken Sie das Antragsformular zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen per Post an die KfW-Niederlassung Berlin.
- Sie müssen sich auch gemäß Geldwäschegesetz identifizieren. Füllen Sie dazu das Formular „Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz“ aus und lassen Sie es von einer identifizierenden Stelle beglaubigen. Die identifizierende Stelle leitet das Formular direkt an die KfW weiter.
- Die KfW überprüft, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie die erforderlichen Sicherheiten nachweisen können. Sie bekommen dann von der KfW per Post einen Bescheid mit einem Kreditangebot.
- Füllen Sie die Annahmeerklärung aus und schicken Sie diese per Post oder per Telefax an die KfW.
- Die KfW schickt Ihnen eine schriftliche Bestätigung. Füllen Sie das Abrufformular aus und schicken Sie dieses per Post oder Telefax an die KfW. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag aus. Sie beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme,
- Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie gegenüber der KfW nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben und
- dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude bzw. eine Energieeinsparung erreicht hat.
- Diese Nachweise schicken Sie der KfW.
- Wenn das KfW die Nachweise geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.
Hinweis:
Kommunen und gemeinnützige Organisationen können für die Energieberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung beantragen.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
- Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 9 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 3 bis 5 Werktage
Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz
- Bestätigung zum Antrag
- Zusammenfassende Projektbeschreibung
- bei Antragstellung durch Gemeindeverbände und Zweckverbände:
- Wortlaut und Veröffentlichung der aktuellen Verbandssitzung
- aktuelles Mitgliederverzeichnis
- Übersicht der bestehenden Beteiligungen
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Bestätigung nach Durchführung
-
Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)
Stand:16.04.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt