Gebäudeeinmessung; Durchführung
Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind gesetzlich verpflichtet, auch den aktuellen Gebäudebestand im Liegenschaftskataster zu dokumentieren. Eine Karte der Grundstücksgrenzen ohne darauf befindliche Gebäude wäre zudem nur begrenzt nützlich.
Beschreibung
Kosten
Den Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung von Gebäudeveränderungen werden die Baukosten, hilfsweise die gewöhnlichen Herstellungskosten, zugrunde gelegt, auch wenn die Gebäudeveränderung baurechtlich genehmigungs- oder verfahrensfrei ist.
Baukosten
bis 25.000 EUR: 130 EUR
über 25.000 EUR bis 125.000 EUR: 330 EUR
über 125.000 EUR bis 300.000 EUR: 650 EUR
über 300.000 EUR bis 500.000 EUR: 990 EUR
über 500.000 EUR bis 1 Mio EUR: 1.450 EUR
über 1 Mio EUR bis 2,5 Mio EUR: 2.100 EUR
über 2,5 Mio EUR bis 5 Mio EUR: 2.850 EUR
über 5 Mio EUR bis 50 Mio EUR: je weitere angefangene 2,5 Mio EUR zusätzlich 1.400 EUR
über 50 Mio EUR: je weitere angefangene 2,5 Mio EUR zusätzlich 950 EUR
Stand:27.06.2024
Redaktionell verantwortlich:Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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